Suche via Google

Artikel zum Thema Direkte Demokratie

26.
Okt

Direkte Demokratie – aber wie?

Hin und wieder werden sie gefordert. Meistens sind Oppositionsparteien dabei an vorderster Front. So verwundert es auch nicht, dass der SPD-Vorsitzende Sigmar Gabriel derzeit am lautesten schreit. Mehr direkte Beteiligungen durch den Bürger sollen es bitte schön sein. Am besten direkt auch auf Bundesebene. Dieses Mal sind die massiven Proteste rund um das umstrittene Bahnprojekt Stuttgart21 der ausschlaggebende Punkt. Der Teil-Stopp der Hamburger Schulreform sowie die Einführung des Rauchverbotes in bayerischen Gaststätten, Diskotheken und Kneipen scheinen zu motivieren. Doch pauschale Forderungen alleine reichen nicht aus. Ein Volks- oder Bürgerentscheid kann nicht einfach nach beliebigem Gusto angesetzt werden. Hierzu müssten zunächst einmal rechtliche Grundlagen geschaffen werden. Für Stuttgart21 stellt sich sogar die Frage, wo man überhaupt abstimmen sollte. Nur in Stuttgart? Auch im Umland? Oder gar in ganz Baden-Württemberg? Ob es wirklich einen Bürger am Bodensee interessiert, was in der entfernten Landeshauptstadt vor sich geht? Schwer vorstellbar…

Die rechtlichen Hürden

Dabei sind die rechtlichen Hürden, eine weitgehende Volksgesetzgebung voranzutreiben, in den Bundesländern selbst noch vergleichsweise gering. Jedes Bundesland kann diese nach eigener Vorstellung gestalten. Aus diesem Grund sind die Hürden von Land zu Land auch unterschiedlich “bürgerfreundlich” ausgeprägt. Für den Bund ist die Lage da schon etwas schwieriger. Bisher sieht man länderübergreifende Volksabstimmungen nur bei der Neugliederung von Bundesländern vor. Eine Ausweitung direktdemokratischer Entscheidungen auf andere Themen- und Sachgebiete erfordert nach gängiger Ansicht der meisten Verfassungsrechtler eine Änderung des Grundgesetzes. Dazu wäre ein Beschluss von Bundestag und Bundesrat erforderlich – mit 2/3-Mehrheit. Diese Hürde scheint momentan jedoch unüberwindbar, da CDU und CSU nahezu geschlossen dagegen stimmen würden. Sollte der unwahrscheinliche Fall einer parteiübergreifenden Einigung doch zu Stande kommen, so würde man sich wohl höchstens auf den kleinsten gemeinsamen Nenner einigen. Dieser würde wohl eher bürgerunfreundlich ausfallen, indem man hohe Quoten für die Einholung der Unterschriften sowie der Mindestzustimmung bei einer Abstimmung festlegt. Möglicherweise würde man auch “interessante” Themen wie Außen- und Verteidigungspolitik (Stichwort Afghanistan) oder Europa (Stichwort EU-Rettungsschirm) von vorneherein ausklammern.

Und nun? Abwarten…

Eigentlich ist jede Diskussion müßig, die sich mit bundesweiten Volksentscheiden auseinandersetzt. Eine Grundgesetzänderung ist zurzeit nicht realistisch. Insofern bleibt uns nur die Spekulation, ob sich in einigen Jahren entsprechende Mehrheiten finden werden. Vielleicht liegt ein erster Schritt darin, dass man den Bundespräsidenten endlich direkt vom Volk wählen lässt. Mahnende Vergleiche mit der Reichspräsidentenwahl in der Weimarer Republik sind absurd. Es gibt nur sehr wenige rationale Argumente, die gegen eine Volkswahl unseres Staatsoberhauptes sprechen. Umso mehr spricht gegen das jetzige Wahlprozedere. Ach ja, wer wählt ihn nochmal? Wer sich im Bekanntenkreis einmal umhört, der wird nicht viele richtige Antworten dazu hören. Bundestag? Bundesrat? Beide zusammen? Die Wenigen, die richtigerweise die Bundesversammlung nennen, kommen aber in Erklärungsnot, sobald sie deren Zusammensetzung erläutern möchten.

Verschiedene Modelle

Wie dann letztendlich ein echtes und gutes direktdemokratisches Modell im Bund aussehen könnte, ist diskutabel. Neben der klassischen Variante über Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid sind sicherlich auch alternative Denkweisen gefragt. Die Idee eines aufschiebenden Vetos durch den Bundespräsidenten habe ich hier schon einmal genannt. Unser Parlament (Bundestag und ggf. Bundesrat) könnte diesen Einspruch mit einer 2/3-Mehrheit zurückweisen. Anderenfalls wird automatisch ein Volksentscheid angesetzt. Etwas unorthodox aber sicherlich ebenso denkbar: Es werden bei zu definierenden Sachthemen unverbindliche Volksbefragungen durchgeführt. Regierung und Parlament wären nicht verpflichtet, das Votum der Bürger zu berücksichtigen. Diesem in allen Fällen entgegen zu arbeiten können sich Politiker aber auch nicht dauerhaft erlauben. Insofern wären Volksbefragungen eine Art Volksentscheid “light” oder auch “Warmlaufen”, bis eine Grundgesetzänderung durchsetzbar ist. Nicht die ideale Lösung – aber besser als Nichts!

24.
Okt

Alle Klarheiten beseitigt?

Zu Stuttgart21 wurde viel gesagt. Es ist nicht mehr ganz einfach, den Argumentationen von Gegnern und Befürwortern zu folgen. Da wird neben den Kosten auch über Käfer und alte Bäume diskutiert. Klar ist eigentlich nur, dass die schwarz-gelbe Landesregierung sowie die Deutsche Bahn hinter dem Projekt stehen. Wenigstens das sollte man ihnen zu Gute halten. Etwas schwammiger wird es hingegen, wenn man die Gegenseite betrachtet. Viele unter ihnen setzen ihre Hoffnung auf die Grünen. Diese haben mittlerweile aber bekräftigt, dass sie unter Umständen Stuttgart21 gar nicht mehr verhindern können. Für einen Volksentscheid tritt man nun ein. Das Votum der Bürger würde man in jeglicher Hinsicht akzeptieren – auch wenn die Mehrheit sich für die Weiterführung des Baus aussprechen würde. Für einen Volksentscheid tritt auch die SPD ein. Einst Befürworter von Stuttgart21 hat man nun die Rolle rückwärts angekündigt. Oder auch nicht? Es lohnt sich, die Argumentation des Baden-Württembergischen SPD-Vorsitzenden Nils Schmid genau unter die Lupe zu nehmen:

“Uns musste erst klar werden, wie groß der Protest ist”, sagt SPD-Chef Nils Schmid. Und dann schlägt er die bislang abstruseste Volte. Ziel und Zweck des Volksentscheides sei es natürlich nicht, Stuttgart 21 zu kippen. “Wir wollen einfach die Akzeptanz dafür noch verstärken”, sagt Schmid. Es geht also nicht um eine ergebnisoffene Abstimmung. Sondern um die plebiszitäre Absicherung einer Position, mit der die SPD in die Bredouille gekommen ist.” (Quelle: stern.de)

Das heißt im Klartext: Man war schon immer dafür und ist es auch immer noch. Nun möchte man die eigene Position durch einen Volksentscheid absichern lassen. Dabei ist noch nicht einmal sicher, ob die nachträgliche Befragung der Bürger überhaupt rechtlich zulässig – geschweige denn bindend – wäre. Dass dabei indirekt der Eindruck entsteht, dass man eigentlich ein Gegner von Stuttgart21 wäre, nimmt man wohl gelassen in Kauf. Bloß nicht in irgendeiner Form festlegen, scheint hier die Devise zu sein. Aber nützen wird es der SPD im Ländle nicht viel. Man wird sich mit der Rolle des Nebendarstellers zufrieden geben müssen. Die Meinungshoheit besitzen schon CDU und Grüne. Eigentlich hat man eh nur die vage Aussicht, als Juniorpartner künftig am Stuttgarter Regierungstisch zu sitzen – mehr nicht.

Die Situation ist und bleibt verzwickt. Befürworter sehen sich selten dagewesenem Widerstand ausgesetzt. Baut man einfach weiter, so riskiert man wohlmöglich über Jahre andauernde Proteste. Die als Projektgegner wahrgenommenen Parteien (Grüne und SPD) können oder wollen nicht klar Stellung beziehen. Vielleicht liegt ein Kompromissvorschlag darin, dass man eine rechtlich nicht bindende Volksbefragung durchführt. Im Vorhinein müssten sich alle beteiligten Gruppen (Parteien, Deutsche Bahn, Aktionsbündnis) dahingehend erklären, dass sie dieses Votum in jedem Fall akzeptieren würden. Das hat zwar dann nicht mehr viel mit einem klaren Zustandekommen von Gesetzen und Projekten zu tun. Wenn man aber schon ein prinzipiell unsinniges Schlichtungsverfahren in Gang setzt, so kann am Ende nur eine ungewöhnliche Lösung stehen.

16.
Okt

Kostenexplosionen

Heiner Geißler soll es nun im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens richten. Wie genau ein Kompromiss zwischen S21 und der Kopfbahnhofvariante K21 aussehen könnte, ist jedoch fraglich. Es gibt keinen echten Mittelweg, wie er beispielsweise bei Tarifverhandlungen möglich ist. Dort stehen sich Arbeitgeber und Gewerkschaften mit ihren jeweiligen Forderungen gegenüber. Am Ende einigt man sich meist auf irgendeinen Wert in der Mitte. Stuttgart21 ist jedoch komplexer. Es gibt prinzipiell nur die Entscheidung ja oder nein. Ein Mix mit einigen Gleisen, die eine Durchfahrt erlauben (unterirdisch) und der Beibehaltung eines Teils des Kopfbahnhofes (oberirdisch) ergibt nicht wirklich Sinn. Das Bauvorhaben müsste komplett neu projektiert und geplant werden. Es steht in den Sternen, ob eine solche Variante ökologischer und ökonomischer wäre.

Damit wären wir bei dem Thema “Kosten” angelangt. Viele sind gegen Stuttgart21. Ob das nur an den möglicherweise ausufernden Kosten liegt sei einmal dahingestellt. Für mich stellt dieser Punkt einen entscheidenden Faktor dar. Ich persönlich bin grundsätzlich ein Befürworter von S21 – wenn die finanziellen Aufwendungen in einem vernünftigen Rahmen liegen würden. Das Vorhaben hat eine gewissen Charme und wird einen einzigartigen Bahnhof schaffen. Umwelt- und Naturschutz ist ein wichtiges Thema. Ob hier ein paar Käfer oder Bäume jedoch wirklich der Knackpunkt sein dürfen, steht auf einem anderen Blatt Papier. Das Schlichtungsverfahren wird u.U. die wahren Zahlen zu Tage bringen. Aber schon jetzt muss man kein Hellseher sein, um eine Explosion der Kosten prognostizieren zu können. Das zeigt sich an dem Beispiel der ICE-Neubaustrecke Köln-Rhein/Main. Aus ursprünglich anvisierten 1,7 Milliarden Euro wurden am Ende etwa 6 Milliarden. Eine wirtschaftliche Betriebsführung wird in Zweifel gezogen. Mehrkosten mussten zwar grundsätzlich von der Deutschen Bahn AG getragen werden – aber was macht das für einen Unterschied? Die DB ist ein Unternehmen, dass sich zu 100% im Staatsbesitz befindet. Es ist somit nicht der Fall, dass der Bund in Partnerschaft mit einem privaten Unternehmen solche Projekte stemmt. Hier arbeiten Staat und Staatsunternehmen Hand in Hand. Interessant wäre es schon einmal zu sehen, wenn nicht die DB sondern ein “echtes” privates Unternehmen als Partner des Bundes auftreten würde. Ob dieses Kostensteigerungen ebenso verschleiern oder einfach hinnehmen würde? Ein Einzelfall sind derartige Kostenexplosionen nicht. Auch der Neubau des Berliner Hauptbahnhofes war am Ende mehr als doppelt so teurer, wie ursprünglich geplant. Der Eindruck entsteht, dass derartige Großprojekte zuvor künstlich niedrig und ohne “Reserve” gerechnet werden, um sie Entscheidungsträgern und Volk zu vermitteln. Ist der Bau erst einmal begonnen worden, so gibt es meist eh kein Zurück mehr. Dann wird weitergebaut und die Mehrkosten werden übernommen – von wem auch immer. In Stuttgart scheint es nun der Fall zu sein, dass man die Kosten bereits vorab genauer unter die Lupe nehmen möchte. Es steht dabei gar nicht grundsätzlich zur Debatte, dass Kosten steigen können. Unvorhergesehene Ereignisse, gestiegene Rohstoffkosten, etc. kommen nun einmal vor. Sie sollten aber von vorneherein zumindest mit einer Summe X mit einkalkuliert werden. Wenn am Ende dann Steigerungen im Bereich 50-150% stehen, dann hat man der Öffentlichkeit entweder die wahren Kosten nicht mitgeteilt oder man ist einfach nur unfähig, ein solches Projekt zu kalkulieren. So einfach ist das…

Ach ja, und wer vehement darauf beharrt, dass ein Scheitern von S21 zukünftige Großprojekte unmöglich macht, der redet ziemlich groben Unfug. Eine solche Argumentation zeigt nur, wie unsicher manche Befürworter sind. Den Baustopp der Wiederaufbereitungsanlage Wackersdorf hat Deutschland auch überlebt – obwohl zu diesem Zeitpunkt bereits 5 Milliarden Euro verbaut worden waren. Man sollte aufhören, künstlich Panik zu verursachen und S21 zu einem Schicksalsprojekt zu erklären. Auch in der Zukunft wird es große Bauvorhaben in Deutschland geben. Nur sollte man dann auch die Bürger direkter in den Entscheidungsprozess einbinden und vor allem die Kosten in ihrer wahren Höhe bereits zu Beginn auf den Tisch legen. Die Deutschen sind nicht innovationsfeindlich. Sie reagieren nur etwas empfindlich, wenn sie merken, dass Politiker ihnen Unsinn erzählen…

9.
Okt

Was Mappus & Co nicht verstehen

Seien es Ministerpräsident Mappus, Bahn-Chef Grube oder Bundeskanzlerin Merkel. Alle reden sie davon, dass Stuttgart21 über eine Legitimation verfügt. Das Vorhaben sei demokratisch zu Stande gekommen und dutzende Male von Parlamenten beschlossen worden. Selbst Klagen gegen das Projekt wurden abgewiesen. Alles vollkommen korrekt und unbestreitbar. Richtig ist auch, dass in unserer repräsentativen Demokratie, Beschlüsse auf diese Art und Weise zu Stande kommen. Die deutschen Verfassungen sehen Volksbefragungen nicht als “Standard” vor – ob uns das passt oder nicht. Aber trifft man damit den Kern des Problems? Nicht wirklich. Zunächst ist jeder demokratische Beschluss nur so gut, wie er vom Volk akzeptiert wird. Natürlich kann nicht auf jede Einzelmeinung Rücksicht genommen werden. Allerdings darf die Politik auch nicht komplett bzw. größtenteils gegen den Willen oder die Mehrheit des Volkes regieren. Zumindest nicht in einem Vorhaben, welches nicht überlebenswichtig für den Zustand unserer Gesellschaft oder den Erhalt des Friedens ist. Dass die Kritik an Stuttgart21 niemals wirklich ernst genommen wurde, rächt sich nun und gipfelte bisher in einem traurigen Höhepunkt – dem Polizeieinsatz vom 30. September mit über 100 Verletzten.

Ist Legitimation überhaupt ein Pro-Argument?

Zunächst einmal: Uneingeschränkt ja. Wie bereits beschrieben, ist es die Aufgabe unserer gewählten Parlamentarier und Abgeordneten, dass sie für uns regieren und entscheiden. Das unterscheidet unser System von direkten Demokratieformen, wie in der Schweiz, aber auch von Diktaturen, wie in Nordkorea. Wird ein Beschluss angezweifelt, so verbleibt die Möglichkeit der Klageerhebung vor Gericht. Aber Legitimation ist nicht alles. Genau deswegen setzen sich Bürger gegen Stuttgart21 zur Wehr. Das ist auch der Grund, warum es ein Recht auf Meinungsfreiheit und friedlichen Protest gibt. Wer nun behauptet, dass protestieren und demonstrieren aufgrund der vorhandenen Legitimation nicht gerechtfertigt sei, der versteht das Problem nicht und argumentiert mit einem Todschlagargument. Ansonsten dürfte sich auch niemand beklagen, wenn man die Todesstrafe wieder einführen würde (dass diese gegen EU-Recht verstößt lasse ich einmal außen vor). Ebenso könnte man Sozialleistungen radikal kürzen, den Krankenkassenbeitrag auf 20% erhöhen, die Mehrwertsteuer verdoppeln oder den Regierungssitz wieder nach Bonn verlagern. Für eine Beteiligung am höchst umstrittenen Irak-Krieg im Jahre 2003 wäre ein Beschluss des Deutschen Bundestags ausreichend gewesen. Die Große Koalition hätte ein Mehrheitswahlrecht auf Bundesebene einführen können, wodurch Grüne und FDP im Bund faktisch bedeutungslos geworden wären. Wir könnten uns gemäß Artikel 146 des Grundgesetzes sogar eine komplett neue Verfassung geben. Das alles wäre demokratisch legitimiert und müssten wir gemäß der Argumentation von Mappus & Co. widerstandslos hinnehmen.

Fazit

Legitimation ist ein gutes Argument – aber nicht immer. Manchmal ist sie auch nur eine Ausrede…

3.
Okt

Revolution21 – Aufstand im “Ländle”

Der Polizeieinsatz am 30. September gegen die Demonstranten von Stuttgart21 hat eines bewiesen: Die Drahtzieher des Projektes, namentlich Deutsche Bahn und Landesregierung, wollen das milliardenschwere Bauvorhaben auf Gedeih und Verderb durchdrücken. Koste es, was es wolle. Selbst den Zorn der Bevölkerung wird man in Kauf nehmen. Dabei sind die Argumente der Gegnerschaft durchaus nachvollziehbar. Die Bezifferung der Gesamtkosten erscheint unkalkulierbar und wurde bereits mehrfach nach oben korrigiert. Der Nutzen für den Bahnkunden (wenige Minuten Zeitersparnis) ist ebenso fraglich. Eigentlich ist es das gute Recht der Bevölkerung, friedlich gegen ein Vorhaben zu protestieren, welches in ihren Augen keinen Sinn ergibt. So richtig stellen das die Befürworter auch gar nicht in Abrede. Doch Worte und Taten sind zweierlei Paar Schuhe. Der Polizeieinsatz mit Schlagstöcken, Wasserwerfern und Reizgas hat eher letzteres sprechen lassen. Zum Entsetzen vieler Beteiligter und Beobachter.

Sicher ist es durchaus möglich – ja sogar wahrscheinlich -, dass einige Demonstranten zu Gewalt geneigt haben. Die Irren und Verrückten werden durch solche öffentlichen Kundgebungen geradezu magnetisch angezogen. Wer die Bilder gesehen hat wird jedoch erkennen, dass Stuttgart21 etwas Anderes ist, als ein wildes und sinnloses “Hau drauf” gewaltbereiter Extremisten. In Stuttgart versammeln sich zig Tausende Bürger aller Berufsgruppen und Altersschichten. Friedlich demonstrierend gegen ein Bauvorhaben, dass sie nicht gut heißen. Vergeblich sucht man Nazis und Molotow-Cocktails werfende Linksextremisten. Keine vermummten Schläger, die Pflastersteine aus dem Boden reißen und gegen Polizisten richten. Steine sollen zwar gemäß ersten Einschätzungen der Lage tatsächlich geflogen sein. Diesbezüglich musste man jedoch bereits zurückrudern. Trotzdem beharrt man stur darauf, dass der Einsatz in seiner Härte gerechtfertigt gewesen sei. Die Polizei habe nur auf gewaltsame Aktionen der Demonstranten reagiert. Dass Kinder zu Schaden gekommen sind, sei die Schuld von Erwachsenen. Diese hätten ihre Kinder instrumentalisierend in den Vordergrund geschoben. Richtig ist, dass Kinder dort nichts verloren haben. Eltern gehören bestraft, die die Kleinsten und Schwächsten unserer Gesellschaft für ihre Zwecke missbrauchen. Für die Bewertung des Polizeieinsatzes ist dies jedoch nicht relevant. Wenn wissentlich körperlicher Schaden bei Kindern durch die Einsatzleitung in Kauf genommen wurde, so ist dies skandalös und erinnert an Zustände im Nahen Osten oder Russland. Einzig diese Bilder werden der Öffentlichkeit im Gedächtnis verbleiben und werfen ein verheerendes Licht auf Polizei und Innenminister, der für den Einsatz verantwortlich ist.

Die Geschehnisse, die zurzeit in Stuttgart von statten gehen, verdeutlichen, dass der Deutsche aus einer Art Wachkomazustand erwacht ist. Hier geht es nicht um große Themen wie Wiederbewaffnung, Notstandsgesetze oder den Sturz der SED. Es geht um ein Bauvorhaben, dass scheinbar nie dagewesene Proteste und Unzufriedenheit mit sich zieht. Das passt so gar nicht in das deutsche Mentalitätsbild. Denn nach dem Ende der 68er-Revolution wurden Beschlüsse und Gesetze “von oben” mehr oder weniger hingenommen. Demonstriert wurde hin und wieder – gegen Atomkraft zum Beispiel. Aber irgendwann war das Thema vom Tisch und man kehrte zum Alltag zurück. Wahrscheinlich wäre es in Stuttgart auch nicht anders gekommen. Der überzogene Polizeieinsatz wird jedoch genau das Gegenteil bewirken. Den Bürgern wird der Eindruck vermittelt, dass der Staat nun die Gewaltkeule schwingen wird. Das wird den Unmut des Volkes verstärken, welcher auch in Wut eskalieren kann. Stuttgart21 ist kein regionales Thema mehr sondern hat landes- und bundespolitische Bedeutung. Das wird sich als erstes bei der Landtagswahl in Baden-Württemberg zeigen. Dort könnte Ministerpräsident Mappus in die Geschichte eingehen. Und zwar als jener Regierungschef, unter dem die CDU ihr vielleicht wichtigstes Stammland an rot-grün bzw. grün-rot verliert. Das wäre auch für Angela Merkel eine bittere Pille…

Stuttgart21 kann als Musterbeispiel dienen, wie Politiker an der Bevölkerung vorbeiregieren. Natürlich ist das Projekt demokratisch legitimiert. Letzteres aber auch nur unter dem mittlerweile überholten Kostenplan. Sicherlich ist ein solches Vorhaben auch faszinierend und eine Herausforderung für Städteplaner und Ingenieure. Aber das Volk ist schlicht und ergreifend dagegen. Jetzt noch einmal einen Volksentscheid zu fordern ist jedoch blanker Populismus. Für die Zukunft muss man lernen, dass solche einschneidenden und kostenintensiven Projekte dem Volk per Bürgerbefragung vorgelegt werden müssen.

Seite 1 von 212