Über Sinn und Zweck eines Amtes
In den vergangenen Wochen hat die Berichterstattung rund um die Kreditaffäre des Christian Wulff auch Folgendes zu Tage geführt: Es wird darüber debattiert, ob Deutschland einen Bundespräsidenten überhaupt braucht. Könnte nicht der Bundestagspräsident – quasi in Personalunion – die Geschäfte unseres Staatsoberhauptes wahrnehmen? Ist die Funktion, die vorwiegend repräsentative Aufgaben beinhaltet, nicht gar vollständig überflüssig? In meiner persönlichen Erinnerung, die in Bundespräsidenten gerechnet bis zu Richard von Weizsäcker zurückreicht, ist dies das erste Mal, dass dieses Amt in Frage gestellt wird. Sollen wir also den Bundespräsidenten „zu den Akten legen“?
Der Präsident – nur ein Grüßonkel?
Verfassungsseitig wäre dies wohl keine große Sache. Zu sagen bzw. zu entscheiden hat er eh so gut wie nichts. Man könnte ihn mit den gekrönten Oberhäuptern Europas vergleichen, die allenfalls de jure ihrem Staat vorstehen. Denn die Rechte des Bundespräsidenten sind überwiegend formaler Natur. Theoretisch könnte man, sofern sich die Politik einig wäre, das Grundgesetz ändern und die Aufgaben des höchsten Staatsamtes auf die Präsidenten von Bundestag und / oder Bundesrat übertragen. Bei den wenigen echten Kompetenzen, etwa der Frage nach Auflösung des Bundestages bei einer gescheiterten Vertrauensfrage, ließe sich gewiss eine Lösung finden. Entweder durch Streichung dieses Passus, wodurch es automatisch zu Neuwahlen käme, oder durch Übertragung dieser Entscheidung auf andere Personen, zum Beispiel auf den Bundeskanzler. Die Vertretung und Repräsentation im Ausland, einer der Kernaufgaben eines Präsidenten, könnten ohne Weiteres auch von Regierungschef und Außenminister wahrgenommen werden. Damit wären wir mit den entscheidenden Punkten auch schon durch. Irgendetwas Wichtiges vergessen?
Amt abschaffen wegen Wulff?
Zweifellos! Und zwar, dass es dem Amt nicht gerecht wird, wenn man es abschaffen möchte, nur weil es einmal schlecht ausgeführt wurde. Wie bereits erwähnt, reichen meine präsidialen Erinnerungen bis in etwa zu Beginn bzw. Mitte der 90er Jahre zurück. Seit dieser Zeit kann ich mich an keinen wirklich schlechten Bundespräsidenten erinnern. Selbst Johannes Rau, den ich nicht sonderlich schätzte und als eher langweilig empfand, würde ich dieses Attribut nicht zuweisen. Darüber hinaus amtierten zwischenzeitlich mit Roman Herzog und Horst Köhler zwei meines Erachtens außerordentlich gute Staatsoberhäupter, die beide auf ihre ganz eigene Weise auf sich aufmerksam machen konnten. Zwar haben sie ebenfalls keinen direkten politischen Einfluss ausüben können. Jedoch verstanden sie es, die Macht des Wortes gekonnt einzusetzen. Denn es sind die Mahnungen und Reden, durch die ein Bundespräsident Geltung erlangen kann. Wenn wir den Präsidenten nun aus dem Grundgesetz streichen, dann setzen wir auch Wulffs Vorgänger in ein schlechtes Licht – und das haben sie nicht verdient! Oder würden wir etwa auf die Idee kommen, noch weitere Ämter und Funktionen abschaffen zu wollen, nur weil eine Person der Amtsführung nicht gerecht wurde? Wohl kaum! Nein, gerade jetzt ist nicht die Gelegenheit gekommen, den Bundespräsidenten als Amt grundsätzlich in Frage zu stellen – völlig unabhängig davon, ob man Christian Wulff schätzt oder nicht bzw. ob dieser im Amt verbleibt. Das würde jene großen Präsidentschaften entwürdigen, die unser Land seit 1949 erlebt hat. Und es wird auch eine Zeit nach Wulff geben, in der ein Staatsoberhaupt wieder Akzente setzten wird.
Etwaiger Reformeifer sollte eher in eine ganz andere Richtung gelenkt werden. Vielleicht, indem wir unser eigenes Staatsoberhaupt auch endlich selbst und direkt wählen dürfen. Alternativ wäre es denkbar, um ihn vollständig aus parteipolitischen Fehden herauszuhalten, dass die Bundesversammlung ihn zukünftig mit 2/3-Mehrheit wählen muss. Auch deren bestehende – etwas undurchsichtige – Zusammensetzung ließe sich überdenken. Über solche Veränderungen lohnt es sich zu diskutieren – und nicht darüber, das Amt wegen Wulff abschaffen zu wollen.







Bis jetzt 4 Reaktionen
Sonntag, 8. Januar 2012, 00:30 Uhr
Schwieriges Thema…die Bezeichnung “Grüßonkel” ist zwar etwas überspitzt, aber in der Realität doch zutreffend, denn die bisherigen Bundespräsidenten haben sich nicht großartig eingemischt. Erst dann, wenn sich einmal ein BP trauen würde, z.B. ein Gesetz nicht zu unterschreiben, würde man wahrscheinlich die Kompetenz des obersten Staatsoberhauptes wahrnehmen.
Mich hat die Tatsache, dass es diesen Posten gibt, eigentlich nie gestört. Dass Wullf nun das so ein schwacher BP ist, ändert an dieser Meinung nichts.
Was mich allerdings stört (und da stimme ich Dir zu) ist das unsägliche Wahlverfahren.
Hier würde ich mir auch wünschen, dass man das Volk hier entscheiden lassen sollte, auch um dieses Theater um die Stilisierung eines Nebenwahlkampfes zwischen Regierung und Opppsition ein Ende zu bereiten. Das wünsche ich mir unabhängig von der aktuellen Entwicklung im Fall Wulff.
Sonntag, 8. Januar 2012, 13:17 Uhr
Das Wahlprozedere stört mich auch gewaltig. Es ist undurchsichtig (frag mal ein paar Leute, wer wahlberechtigt ist) und undemokratisch (einige Wahlfrauen / -männer werden per Los bestimmt). Warum man es nicht ändert, ist mir unverständlich, da der Bundespräsident keinerlei bedeutende Befugnisse besitzt. Warum die Parteien trotzdem immer einen aus ihren Reihen auf den Posten setzen wollen erschließt sich mir deshalb auch nicht.
Ich bin auch für eine direkte Wahl durch das Volk. Aber eine Konsequenz hätte dies: Die Präsidentenwahl wäre dann endgültig ein Parteipolitikum mit echtem Wahlkampf. Das sollten wir im Hinterkopf behalten.
Sonntag, 8. Januar 2012, 13:59 Uhr
Sicher würde bei einer Wahl durch das Volk auch wieder ein Wahlkampf stattfinden. Die Frage ist auch noch, wie man das Prozedere der Aufstellung der Kandidaten gestaltet. Gibt es eine Art Vorauswahl und wenn ja nach welchen Kriterien geht man vor? Oder schlägt eine Kommission (nein-nicht schon wieder:-) etwaige Kandidaten vor?
All das sind spannende Fragen. Aber Stand jetzt stehen immer noch parteipolitische Kriterien im Vordergrund und das ist nicht im Sinne des höchsten Staatsamtes.
Sonntag, 8. Januar 2012, 16:06 Uhr
Parteipolitik lässt sich wohl auch nicht zur Gänze entfernen, da unser ganzes politisches System auf Parteien aufbaut.
M.E. gäbe es noch (nach der Volkswahl) eine zweitbeste Lösung, die ich auch im Artikel angeschnitten habe: Der Kandidat braucht in der Bundesversammlung eine 2/3-Mehrheit. Vorbild wäre für mich die Wahl der Richter am BVG, die auch mit 2/3 gewählt werden müssen. Dann müssten sich die Parteien vorab einigen. Das hätte dann aber nicht mehr viel mit einer echten Wahl zu tun.
Zur Kandidatenauswahl: Vielleicht sollte das Volk über ein Volksbegehren die Kandidaten vorschlagen können. Kommission? Besser nicht :-) Dann gehts nämlich wieder los, wer da drin sitzen darf etc…