Mappus’ Verfassungsbruch
Es war durchaus ein Paukenschlag, als im Dezember des vergangenen Jahres bekannt wurde, dass das Land Baden-Württemberg knapp die Hälfte der Anteile am Energieversorger EnBW übernimmt. Auch wir haben damals kritisch darüber berichtet – wenn auch in einem etwas anderen Zusammenhang. Eingefädelt wurde das Geschäft vom damaligen Ministerpräsidenten Stefan Mappus, CDU. Fragwürdig erschien diese Blitzaktion schon zur damaligen Zeit. Nun, zehn Monate später, hat der baden-württembergische Staatsgerichtshof festgestellt, was eh schon viele Beobachter vermutet haben: der Deal, am Landtag vorbei beschlossen, war verfassungswidrig. Das Landesparlament, bzw. zumindest ein von Abgeordneten besetzter Ausschuss, hätte in die Entscheidung mit eingebunden werden müssen.
Klotz am Bein
Was damals freilich noch niemand wissen konnte: EnBW entwickelt sich wohlmöglich zum Verlustbringer. Das Unternehmen setzte in der Vergangenheit vor allem auf die Kernenergie. Der zu Beginn dieses Jahres beschlossene Atomausstieg wirkt sich jedoch unter Umständen verheerend auf die Zahlen von EnBW aus. Ein Weiterverkauf der Landesanteile mit Gewinn, wie zu Anfang anvisiert, rückt somit in weite Ferne. Aber mit diesem Problem müssen sich Mappus und Schwarz-Gelb jetzt eh nicht mehr herumschlagen. Sie wurden im März abgewählt. Seitdem regiert im Ländle eine Koalition aus Grünen und SPD unter Ministerpräsident Windfried Kretschmann.
Konsequenzen? Fehlanzeige!
Verfassungsbruch? Das klingt wie ein hartes Vergehen. Wer jedoch glaubt, dass das Gerichtsurteil irgendwelche Konsequenzen nach sich ziehen wird, der täuscht sich gewaltig. Der Aktienanteil wird wohl kaum verkauft werden (können) – auch nicht von der nun amtierenden grün-roten Regierung. Denn zurzeit wäre wohl kaum ein Preis am Markt zu erzielen, der die investierten 4,7 Milliarden Euro wieder hereinholt. Und was ist mit Willi Stächele? Er fungierte unter Mappus als Landesfinanzminister und segnete den EnBW-Deal mit ab. Streng genommen wäre das Geschäft ohne seine Unterschrift noch nicht einmal zu Stande gekommen. Heute ist er Parlamentspräsident im baden-württembergischen Landtag. Eine Position, die er anscheinend behalten möchte, obwohl er angesichts dieses Urteils eigentlich nicht mehr tragbar ist. Persönlich haften wird er nicht müssen – genauso wenig wie der ehemalige Ministerpräsident Mappus. Letztendlich wurde der Fall somit nur juristisch behandelt und die Verfassungswidrigkeit festgestellt. Faktische Konsequenzen lassen sich aus diesem Urteil jedoch nicht ableiten. Ein Zustand, der sich dringend ändern muss. Politiker, die solche weitreichenden und zugleich illegalen Geschäfte auf den Weg bringen, müssen dafür auch in Haftung genommen werden können. Und wenn es nur dabei nur um den Verlust eines Parlamentsmandats geht.







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