Darf man sich über den Tod eines Terroristen freuen?
Osama bin Laden ist tot. Das ist mit Sicherheit keine Nachricht, die den größten Teil der Menschheit in tiefe Trauer versetzen wird. Die Umstände seines Ablebens werden wohl weitere Verschwörungstheorien nach sich ziehen. Hat er sich auf irgendeine Art und Weise gewehrt? Wenn ja, war dies Grund genug, ihn zu erschießen? Ist einem US-Soldaten vielleicht die „Sicherung durchgebrannt“? Oder wurde er gar gezielt im Rahmen eines Killerkommandos hingerichtet? War es vielleicht gar nicht bin Laden, der in Pakistan den Tod gefunden hat? Warum wurde die Leiche in Windeseile „beseitigt“? Fragen über Fragen – und kaum Antworten. Wir werden die ganze Wahrheit wohlmöglich niemals erfahren.
Merkels Worte
In diesem Zusammenhang macht in Deutschland zurzeit vor allem eine ganz bestimmte Aussage die Runde. Es ist jenes Statement von Bundeskanzlerin Merkel, in der sie ihre Freude über den Tod des einstigen Terrorführers zum Ausdruck bringt. Zitat:
„Ich bin heute erst einmal hier, um zu sagen: Ich freue mich darüber, dass es gelungen ist, bin Laden zu töten. Ich glaube, dass es vor allen Dingen für die Menschen in Amerika, aber auch für uns in Deutschland eine Nachricht ist, dass einer der Köpfe des internationalen Terrorismus, der so viele Menschen schon das Leben gekostet hat, gefasst bzw. getötet wurde und damit auch nicht mehr weiter tätig sein kann. Das ist das, was jetzt für mich zählt. Deshalb habe ich meinen Respekt für dieses Gelingen auch dem amerikanischen Präsidenten mitgeteilt, und das war mir auch ein Bedürfnis.“ (Quelle: bundeskanzlerin.de)
Darf eine Bundeskanzlerin, die zugleich einer (dem Namen nach) christlichen Partei vorsteht, so etwas sagen? Die Kritik ließ nicht lange auf sich warten – auch aus den eigenen Reihen. Gerade das „C“ in der CDU, das nun einmal immer noch für „christliche“ steht, verbiete eine solche öffentlich bekundete Freude über den Tod eines Menschen. Von einer mangelhaften Vorbildfunktion war vielerorts ebenfalls die Rede. Doch ist eine derartige Schelte gerecht? Diese Debatte könnte man wohl endlos führen. Sie würde mit fortlaufender Dauer sicherlich einen philosophischen Charakter bekommen. Doch eine kleine Analyse lässt sich wohl auch an dieser Stelle durchführen.
Wo liegt die Grenze?
Natürlich ist es vom Grundsatz her unangebracht, sich über den Tod eines Menschen zu freuen. Doch ist eine strikte und dogmatische Befolgung dieses Kerngedankens nicht geradezu lächerlich? Man könnte eine lange Liste schreiben: Hitler, Mussolini, Stalin… Damit hätten wir nur die bekanntesten unter den grausamsten Despoten des letzten Jahrhunderts aufgezählt. Was ist mit deren Tod? Haben die meisten Menschen nicht damals ebenso große Freude empfunden, als sie vom Ableben der genannten Personen erfahren haben? Sicher haben diese ungleich mehr Opfer auf dem Gewissen, als bin Laden. Doch wo ziehen wir die Grenze? 100? 1.000? 10.000? Vier Millionen? Bin Laden ist bzw. war verantwortlich für den vielleicht größten Terrorakt der jüngeren Geschichte. Zusätzlich werden ihm und seinem Netzwerk Al-Qaida weitere Anschläge zur Last gelegt, die ebenso unzählige Menschenleben gekostet haben. Ist dann nicht Freude oder wenigstens Genugtuung eine verständliche Reaktion? Schließlich sind auch deutsche Soldaten im Afghanistankrieg im Einsatz, einem Krieg, der nur aufgrund der Geschehnisse des 11. September 2001 stattfindet.
Klare Worte?!
Natürlich sieht der Idealfall anders aus: Festnahme, fairer Prozess, Urteil – so hätte auch ich es mir gewünscht. Aber so ist es nun einmal nicht gekommen. Ich finde, auch ein rational denkender und aufgeklärter Mensch darf ohne Zweifel Freude über den Tod eines Terroristen empfinden, der mit einer menschenverachtenden Art und Weise den Tod etlicher unschuldiger Frauen, Männer und Kinder verursacht hat. Damit wäre auch die Frage beantwortet, ob eine Bundeskanzlerin dies darf – ebenso eindeutig „Ja“. Denn was wäre ihr sonst geblieben? Politisch, diplomatisch und ethisch korrekt wäre es vielleicht gewesen, wenn sie gesagt hätte:
„Ich freue mich darüber, dass es gelungen ist, Osama bin Laden aufzuspüren. Dies ist ein wahrhaft historischer Tag für die ganze Welt. Ich bedauere, dass es nicht gelungen ist, ihn lebend zu fassen und ihn vor ein internationales Gericht zu stellen. Doch dies mag in Anbetracht der Situation wohl nur schwer möglich gewesen sein. Ich hoffe, dass die Welt mit diesem Tag etwas sicherer geworden ist.“
Doch ist das nicht genau das, das Fehlen klarer Worte, was wir an Politikern immer so verabscheuen? Warum darf man es nicht offen aussprechen, dass der Tod eines der gefährlichsten Terroristen der letzten Jahre ein Grund zur Freude ist? Ist es nicht so, dass gerade auf eine Person wie bin Laden die Eigenschaft „Mensch“ nur noch biologisch zugetroffen hat? Was mag er empfunden haben, als die Zwillingstürme in New York eingestürzt sind? Wo war sein Bedauern über die zahlreichen Opfer und das Mitgefühl gegenüber den Hinterbliebenen? In meinen Augen hat Merkel mit ihren Worten so reagiert, wie es viele andere auch tun würden: menschlich. Menschlicher, als es der Massenmörder bin Laden wohl je war.







Bis jetzt 6 Reaktionen
Montag, 9. Mai 2011, 08:45 Uhr
ENDLICH!
Endlich mal jemand, der es auch so sieht! Deinen Gedanken und Ausführungen ist nichts hinzuzufügen. Ich sehe es zu 100% genauso. Nur wo sind die großen Stimmen, die es so sehen, in den Medien geblieben?
Montag, 9. Mai 2011, 20:48 Uhr
Es scheint etwas dem Zeitgeist zu entsprechen, dass die Rolle der Opfer im Vergleich zu den Tätern in den Hintergrund rückt (siehe Thema Sicherheitsverwahrung).
Die Rolle der Medien? Diese Versagen m.E. auf ganzer Linie. China, Russland… Wo bleibt die Kritik an diesen Staaten? Das soll die USA nicht für diverse Vergehen und Verfehlungen in Schutz nehmen. Jedoch sollte die Öffentlichkeit auch über diese Staaten mehr erfahren. Denn dort werden Menschenrechte weitaus mehr mit Füßen getreten, als es in Nordamerika der Fall ist.
Montag, 9. Mai 2011, 21:34 Uhr
Klar kann sich Frau Merkel über Bin Ladens Tod freuen. Aber sie hat ja dann ziemlich schnell diese Freude wieder relativiert, als die Kritik von den Kirchen und aus der eigenen Partei geäußert wurde. Sie habe es nicht so gemeint usw…
Was die öffentliche Wahrnehmung bezüglich Opfer/Täter angeht, beobachte ich eher, dass die Mehrheit der Bürger schon auf Seiten der Opfer steht was auch menschlich ist. Wer sympathisiert schon mit einem Schwerverbrecher oder Kindesmörder?Ich auch nicht.
Trotzdem darf sich die Justiz nicht von Emotionen leiten lassen. Gefühlt war das Urteil des BVG im ersten Moment ein Schlag ins Gesicht mancher Opfer. Jedoch haben in unserem Rechtsstaat auch die Täter ein Recht auf ein faires und verlässliches Urteil. Und die Entscheidung, im Nachhinein eine Sicherungsverwahrung zu erlassen als Quasi-Prävention entspricht nicht dem Selbstverständnis eines Rechtsstaates. Wenn dann muss diese SV im Urteil festgesetzt werden. Hier hat auch die Politik versagt, eine wasserdichte Gesetzgebung zu verabschieden.
Montag, 9. Mai 2011, 22:17 Uhr
Welche Wahl hatte sie denn? Hätte sie direkt zu Beginn von “Erleichterung” gesprochen (so hat sie es nämlich später “relativiert”), so hätte es geheißen, wie man denn darüber erleichtert sein könne… Gut, sie hätte natürlich auch sagen können, dass sie seinen Tod bedauere :-)
Die Mehrheit der Bürger schon – aber die Justiz spricht eine andere Sprache. Dass in Deutschland überhaupt darüber diskutiert wird, dass Kindermörder oder -schänder jemals wieder auf freien Fuß gelassen werden, ist grotesk. Es gibt bestimmte Taten, die keine zweite Chance verdienen.
Das hat auch nicht viel mit Emotionen zu tun. Würde ich mich von diesen leiten lassen, dann würde ich die Adressen der Täter veröffentlichen und zugleich für die Einführung der Todesstrafe plädieren.
Was die rein juristische Betrachtung angeht: Wenn die nachträgliche Sicherheitsverwahrung aus menschenrechtlichen Gesichtspunkten fragwürdig ist, dann muss man wenigstens die Altfälle in Ruhe lassen und die Täter weiterhin in Gewahrsam behalten. Denn diese wurde mit Sicherheit nicht ohne Grund angeordnet. Stattdessen werden nun einige Schwerverbrecher auf freien Fuß kommen.
Montag, 9. Mai 2011, 22:51 Uhr
Nein, die nachträgliche Sicherungsverwahrung ist einfach unwürdig für einen Rechtsstaat. Ein Täter muss wissen, dass er für X Jahre ins Gefängnis kommt. Sollte im Urteil eine anschließende Sicherungsverwahrung angeordnet werden, ist dies in Ordnung. Aber nach der Verbüßung der Strafe kann man den Täter nicht nach Gutwill nochmal z.B. 10 Jahre unter den gleichen Bedingungen inhaftieren. Dass das ein großer Missstand in unserer Justiz ist, wurde schon vor einigen Jahren von einigen Juristen moniert. 2 oder sogar 3 Regierungen hatten genügend Zeit, das Gesetz entsprechend zu ändern, man hat sich aber vom EuGH für Menschenrechte und vom BVG eine schallende Ohrfeige geholt. Denn auch diese Instanzen hatten ihre Gründe, warum sie so entschieden haben.
Dienstag, 10. Mai 2011, 06:16 Uhr
Aber was machen wir mit jenen Straftätern, die aufgrund dessen jetzt entlassen werden? Einige von Ihnen muss man nun (rund um die Uhr) überwachen, weil eine Gefahr von ihnen ausgehen wird / befürchtet wird…