Archiv für den Monat Juli 2011
Geschrieben von: Thorsten Schäfer »
2 Reaktionen »
Man kennt es durchaus auch hierzulande: Parteipolitisches Gezänk ist auch in Deutschland gang und gäbe. So werden Vorschläge der einen Seite, die objektiv auch noch so sinnvoll erscheinen mögen, von der Gegenpartei fast reflexartig kritisiert, zerpflückt oder abgelehnt. Ist einmal ein Konsens zwischen Regierung und Opposition erforderlich, so erscheinen die Verhandlungen oftmals absurd. Sicher erinnern wir uns noch alle an den Dissens im Rahmen der Gespräche über die Hartz-IV-Reform. Letztendlich wurde um einige wenige Euro gestritten – und das nur deshalb, weil beide Lager den Gesichtsverlust nicht in Kauf zu nehmen bereit waren. Doch alle diese peinlich und kindisch erscheinenden Umstände sind rein gar nichts im Vergleich zu jenem Trauerspiel, welches sich zurzeit in den USA abspielt.
Niemand möchte zuerst zwinkern
Dort verhandelt momentan die demokratische US-Regierung, angeführt von Präsident Barack Obama, mit der republikanischen Opposition über die Anhebung der Staatsschuldengrenze. Dieser Umstand ist grundsätzlich nicht ungewöhnlich. Etliche Präsidenten haben das Limit bereits erhöhen lassen; einige von ihnen sogar mehrmals – so auch zuletzt George W. Bush. Die Zustimmung beider Seiten ist zwingend erforderlich, da die Republikaner im US-Repräsentantenhaus eine Mehrheit besitzen. Lassen wir es dabei einmal außer Acht, wie schwindelerregend hoch der derzeitige amerikanische Schuldenstand bereits daherkommt oder ob diese Maßnahme nur ein Zeitgewinn bis zur nächsten drohenden Zahlungsunfähigkeit ist. Fakt ist, dass bei einer ausbleibenden Einigung die USA am kommenden Dienstag zahlungsunfähig sein werden. Das bedeutet nicht nur, dass man Zinsen für bestehende Schulden nicht mehr bedienen kann. Nein, die Konsequenzen wären weitaus gravierender. So würden alle Staatsbediensteten ab diesem Zeitpunkt kein Gehalt mehr empfangen. Rentner und Sozialhilfeempfänger würden ebenso auf ihre Schecks verzichten müssen. Sämtliche staatlichen Einrichtungen, wie z.B. Museen, wären ebenso betroffen und müssten ihre Türen geschlossen halten. Kurzum: Für das öffentliche amerikanische Leben droht ein Super-GAU. Amerika dürfte kein Geld mehr ausgeben – keinen einzigen Cent! Die Ratingagenturen würden die USA umgehend für zahlungsunfähig erklären. Das wiederum könnte unabsehbare Folgen für das weltwirtschaftliche Gesamtgefüge nach sich ziehen. Und das alles nur deshalb, weil sich verbohrte und auf die nächsten Wahlen schielende Politiker nicht einigen können.
„Deadline“ 2. August 2011
An diesem Tag könnte das Unmögliche möglich werden: die USA müssen ihren Offenbarungseid leisten. Dieser ist jedoch nicht nur finanzieller sondern auch gesellschaftlicher Natur. Denn dass eine tragbare Lösung trotz zahlreicher Verhandlungsrunden immer noch nicht zu Stande gekommen ist, zeigt auch, dass die Konsensfähigkeit der politischen Kräfte in den USA nicht vorhanden ist. Sogar parteiintern scheinen sich Gräben zu bilden. So kämpfen innerhalb der Republikaner gemäßigte Kräfte und konservative „Tea-Party“-Politiker um die Gunst der Wähler. Ich tippe trotzdem darauf, dass es „fünf vor zwölf“ noch zu einer Einigung kommen wird. Aber auch in diesem Fall hat die amerikanische politische Klasse versagt. Denn wer derart fahrlässig mit dem Feuer spielt und somit die heimische und globale Wirtschaft (möglicherweise) in eine neue Krise schlittern lässt, der sollte besser einen anderen Beruf ergreifen.
Geschrieben von: Thorsten Schäfer »
Mitreden »
Egal ob eine Wahl kurz bevor steht oder sie erst in zwei Jahren stattfindet – die Sonntagsfrage, also die Frage nach der Wahlabsicht, wenn am kommenden Sonntag Bundestagswahl wäre, wird allwöchentlich gestellt. Gerade in den letzten Wochen und Monaten erscheint sie jedoch interessanter denn je. Schließlich knirscht es gewaltig im schwarz-gelben Gebälk. Und wer weiß, wie schnell es zu vorgezogenen Neuwahlen kommen könnte. Wir brauchen gar nicht lange zurückzublicken, um ein historisches Beispiel zu finden. Gerade einmal sechs Jahre ist es her, dass Gerhard Schröders rot-grüne Regierung Neuwahlen auf den Weg gebracht hat.
Rot-Grün vorne – aber nur knapp
So oder so – für viele Beobachter scheint eines gewiss zu sein: Schwarz-Gelb ist am Ende. Die Chancen einer zweiten Legislaturperiode der „Wunschkoalition“ tendieren gegen Null. Ein Blick auf die Umfragen scheint diesen Eindruck zu bestätigen: CDU/CSU stärkste Kraft auf sehr niedrigem Niveau, FDP vor dem 5%-Kollaps, Grüne und Sozialdemokraten balgen sich um Platz zwei. Doch die Zahlen müssen genauer betrachtet werden. Denn ein Ende von Schwarz-Gelb hat nicht automatisch zur Folge, dass Rot-Grün (oder Grün-Rot) über eine regierungsfähige Mehrheit verfügt – im Gegenteil. Je nach befragendem Meinungsforschungsinstitut liegt das rot-grüne Lager nur sehr knapp vorne. Die Forsa-Umfrage vom 06.07.2011 sieht das gegnerische Lager aus Unionsparteien, FDP und Linke sogar um einen Prozentpunkt in Führung. Dies würde letztendlich bedeuten, dass Sigmar Gabriel, Jürgen Trittin & Co. das rot-grüne Projekt nicht neu auflegen könnten. Allenfalls eine Erweiterung der Koalition mit den Liberalen (erscheint unwahrscheinlich) oder der Linkspartei (erscheint auf Bundesebene ausgeschlossen) würde eine Mehrheit sichern. Im Umkehrschluss wäre aber auch Schwarz-Gelb abgewählt. Als denkbare Koalitionsmöglichkeiten verblieben nur die ungeliebte Große Koalition oder Schwarz-Grün.
Wiederholt sich die Geschichte?
Vielleicht erscheinen Spekulationen über künftige Bundesregierungen und Konstellationen noch etwas vorschnell. Zurzeit erweckt die Koalition den Eindruck, als wolle man sich irgendwie bis 2013 durchwurschteln und pünktlich zum Wahljahr die Steuern senken. Ob sich die eigenen Beliebtheits- und Umfragewerte bis dahin erholen, erscheint momentan jedoch unwahrscheinlich. Es kategorisch auszuschließen ist jedoch ebenso verfrüht. Denn was man aus einer Position der Schwäche heraus erreichen kann, hat Gerhard Schröders SPD 2005 bewiesen. Damals lagen die Unionsparteien drei Monate vor der Wahl in den Umfragen mit 49% klar in Front. Schröders Abwahl galt als ausgemachte Sache. Am Ende wurde es noch einmal derart knapp, dass Schwarz-Gelb rechnerisch nicht möglich war. Das Wahlergebnis ließ als realistische Option nur die Große Koalition zu. Und wer weiß, ob sich die Geschichte nicht unter umgekehrten Vorzeichen wiederholt.
Geschrieben von: Wikinger »
Mitreden »
Man ist ja mittlerweile einiges von der schwarz-gelben Regierung gewöhnt. Gebrochene Wahlversprechen, Wankelmütigkeit in existentiellen Fragen, Beleidigungen innerhalb der Koalitionäre und vieles mehr. All das zieht sich wie ein roter Faden durch die bisherige Legislaturperiode.
Und nun ist die Bundesregierung gerade dabei, die eh bereits angezählte deutsche Außenpolitik respektive das Ansehen Deutschlands endgültig zu demontieren, in dem sie beschließt, 200 Leopard-Panzer nach Saudi-Arabien zu exportieren. Ein Deal mit einem Land, das die Menschenrechte mit Füßen tritt. Gewiss machen wir auch Milliardengeschäfte mit China, dessen Menschenrechtsverletzungen ebenfalls zu verurteilen sind. Aber zumindest werden keine Waffen ins Reich der Mitte verkauft. Und natürlich galten die Saudis schon seither als guter Kunde für die deutschen Rüstungskonzerne, wie zum Beispiel Krauss-Maffei oder Rheinmetall. Dadurch erscheint dieses unmoralische Geschäft allerdings keineswegs weniger heikel.
Instinktloses Handeln und heuchlerische Versprechungen
Denn dieser aktuelle Panzer-Deal mit den Saudis ist an Instinktlosigkeit und Heuchelei nicht zu überbieten. Instinktlos deshalb, weil es gerade einmal wenige Monate her ist, dass das saudische Militär einen Volksaufstand in Bahrain brutal niederschlug. Hierzu sei erwähnt, dass Saudi-Arabien als Mitglied des Golf-Kooperationsrates dazu verpflichtet ist, seinen Verbündeten (Vereinigte Arabische Emirate, Kuwait, Oman, Katar und eben Bahrain) in Krisensituationen militärischen Beistand zu leisten (ähnlich dem Bündnisfalls innerhalb der NATO). Heuchlerisch ist die Vorgehensweise deshalb, weil sich die Bundesregierung im Verlauf des Arabischen Frühlings als großer Unterstützer der Demokratiebewegung präsentierte und nun eben jene Menschen vor den Kopf stößt, die solche Diktaturen, wie in Saudi-Arabien oder im Jemen, von der Straße aus stürzen wollen, um für mehr Freiheit zu kämpfen. Dass Deutschland sich in Libyen militärisch nicht engagiert, konnte man ja noch nachvollziehen, wenngleich auch hier diplomatisch einiges an Porzellan zerschlagen wurde. Nun aber opfert man die Grundsätze deutscher Außenpolitik den ökonomischen Interessen. Schlimmer noch: man verstößt gegen die geltenden Rüstungsexportrichtlinien, in dem man Waffenlieferungen in Krisenländer billigt. In diesen wird unter anderem geregelt, dass der Export in Länder nicht genehmigt wird, wenn diese in bewaffnete Konfrontationen verwickelt sind oder dort möglicherweise eine solche Auseinandersetzung droht. Überhaupt erlauben diese Grundlagen eine Waffenlieferung an Länder außerhalb von EU und NATO nur dann, wenn besondere außen- oder sicherheitspolitische Interessen vorliegen. Keinesfalls dürfen beschäftigungspolitische Gründe eine ausschlaggebende Rolle spielen. Entsprechend wäre das Geschäft eindeutig rechtswidrig. Das Parlament wurde sowieso nicht informiert. Stattdessen versteckt man sich unter dem Deckmantel der Geheimhaltung und verweist auf den Rüstungsexportbericht – den wir jedoch erst in etwa einem Jahr zu sehen bekommen werden.
Ein gefährliches Spiel?
Nicht nur die Opposition sieht das Geschäft als äußerst unmoralisch an. Auch Politiker der CDU, wie Ruprecht Polenz und Norbert Lammert, sowie Abgeordnete der FDP kritisieren die Entscheidung scharf. Es gibt natürlich auch Stimmen, die in dem Ganzen nichts Verwerfliches sehen und die pseudo-realpolitische Karte spielen. Philipp Missfelder zum Beispiel gibt folgendes Statement dazu ab: „Fest steht, dass Saudi-Arabien in der Zukunft ein wichtigerer Partner auch für die Sicherheitsinteressen Israels werden könnte“. Das heißt übersetzt, dass Deutschland mit solchen Rüstungsgeschäften dafür sorgt, dass der Iran vom Rüstungsvolumen her in Schach gehalten werden kann, in dem man mit großen Waffenlieferungen das saudische Gegengewicht innerhalb der Golf-Region stärkt. Erst als Israel nun (vermutlich) grünes Licht gab, konnten die Unterschriften unter die Verträge gesetzt werden.
Insgesamt verfolgt die deutsche Regierung hier eine sehr unschlüssige und riskante Strategie. Man schlägt sich auf die Seite des Staates, welcher (aus Koalitionssicht) das geringere Übel darstellt. Vielleicht gibt es ja in Berlin eine interne Ratingagentur für Schurkenstaaten. Dann würde Nordkorea vielleicht mit AAA bewertet, Iran mit AA+ und Saudi-Arabien vielleicht nur mit BBB. Im Ernst: es wird Zeit, dass wir endlich anfangen, bei diesen Despoten-Regimen eigene bzw. wirtschaftliche Interessen komplett außen vor zu lassen. Wie sehr eine Parteinahme für einen Staat als Bumerang zurückkommen kann, hat man beim Iran-Irak-Konflikt in den 80er und 90er Jahren gesehen, als die USA sich auf die Seiten des Iraks schlug, Saddam Hussein mit Waffen versorgte und dann ein paar Jahre später im Irak einmarschierte.
Zu guter Letzt: Das Todschlagargument
Wenn sonst nichts hilft, so bedient man sich der üblichen Floskeln: „Na wenn wir das Geschäft nicht machen, dann machen es eben andere“. So lautet sinngemäß ein oftmals angebrachtes Argument. An der These mag vielleicht rational gesehen etwas dran sein. Hätten die Saudis keine deutschen „Leos“ bekommen, so hätten sich ohne Zweifel Amerikaner, Russen oder Franzosen stattdessen die Hände gerieben. Aber wenn die Politik nur noch solchen Prinzipien folgt, dann Gute Nacht!
Geschrieben von: Maik Sebastian »
Mitreden »
Man könnte ja kurioserweise auf die Idee kommen zu fragen, wer schon einmal unberechtigt urheberrechtlich geschütztes Material im Internet genutzt hat. Allerdings erscheint diese Fragestellung keineswegs zeitgemäß. Stattdessen hat doch jeder (der zumindest den Zweiten Weltkrieg nicht mehr erlebt hat) schon einmal kostenfrei Dateien bei einer Tauschbörse gehandelt. Oder an anderer Stelle kostenlos die neusten Musikhits heruntergeladen. Oder per Online-Stream Filme angeschaut und diese möglicherweise sogar auf der hauseigene Festplatte gespeichert. Oder doch nicht?
Deutschland und seine Straftäter
Es ist eine schier unfassbare Zahl: Bis zu 4 Millionen Nutzer sollen das mittlerweile von der Kriminalpolizei geschlossene illegale Portal „kino.to“ täglich verwendet haben, um an urheberrechtlich geschütztes Material zu gelangen. Der Schaden der Filmwirtschaft liegt dem Vernehmen nach im siebenstelligen Euro-Bereich. Auch wenn andere Quellen von wesentlich weniger Nutzern ausgehen, stellt sich die Frage: Können so viele Menschen überhaupt etwas Falsches getan haben? Oder betreibt die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) nur unnötige Hetze?
Blicken wir einmal auf die Rechtslage. Zunächst die unkomplizierten Fälle: Ein aktueller Kinofilm wird auf die Festplatte geladen, wohlgemerkt ohne eine Nutzungsvergütung zu entrichten. Dies stellt rechtlich eine unzulässige Vervielfältigung dar, da der Urheber im Grundsatz selber entscheiden kann, wem er sein Material zur Verfügung stellt. Da er an diesem Prozess nicht beteiligt wurde, ist die Sache eindeutig. Zwar kann man hier an die Schranke der Privatkopie denken (§ 53 UrhG), die einzelne Vervielfältigungen für den Privatgebrauch erlaubt. Dies ist aber nur dann der Fall, wenn die Vorlage nicht offensichtlich rechtswidrig ist. Handelt es sich wie in unserem Beispiel aber um einen aktuellen Kinofilm, dürfte jedem halbwegs belichteten Menschen klar sein, dass die Datei offensichtlich rechtswidrig erlangt wurde. Warum sollte der Urheber auf die Idee kommen, sein Werk kostenfrei zur Verfügung zu stellen und das auch noch auf einem zwielichtigen Internetportal? Insofern ist auch die Privatkopie in diesem Fall keine Einschränkung. Der Nutzer hat sich vielmehr strafbar gemacht. Ob er auch strafrechtlich belangt wird, steht auf einem anderen Blatt. So weit, so eindeutig.
Eine gänzlich andere Situation ergibt sich wiederum beim „Streaming“. Zunächst zur Begriffserläuterung: „Streaming“ bedeutet die Wiedergabe einer bildlichen Sequenz über einen Browser, ohne die betreffende Datei vollständig auf der Festplatte zu speichern. Ob dies bereits eine Vervielfältigung darstellt ist streitig, wird aber überwiegend bejaht. Auch wenn eine Kopie lediglich flüchtig im Arbeitsspeicher des Computers hinterlegt wird (um eine flüssige Wiedergabe zu ermöglichen), kann dies durchaus so vertreten werden. Allerdings könnte hier die Schranke des § 44a UrhG einschlägig sein. Bei dieser Frage werden zwar ebenfalls verschiedene Positionen vertreten. Die GVU, die die Urheber vertritt, ist beispielsweise der Ansicht, dass § 44a UrhG nur für Provider gilt und in diesem Fall nicht anwendbar ist. Meines Erachtens spricht aber der klare Gesetzeswortlaut dagegen, was zur Folge hat, dass durch das Streaming nach derzeitiger Rechtslage keine Urheberrechtsverletzung begangen wird. Auch wenn man als Nutzer vorsichtig sein sollte, da es noch keine Grundsatzentscheidung hierzu gibt.
Recht vs. Moral
Bleibt die Frage, wie sieht es moralisch aus? Würde man Sacheigentum im Geschäft ohne zu bezahlen ausleihen und wieder zurückbringen? Würde man sich wie in einem Selbstbedienungsladen verhalten, mit dem Unterschied, dass man sich die Sache nicht dauerhaft einverleibt? Auch wenn die beiden Sachverhalte schon aufgrund der Abnutzung beim „normalen“ Eigentum nicht 1:1 zu vergleichen sind, dürfte einleuchtend sein, dass auch das „Streaming“ von Inhalten, die der Urheber nicht freigegeben hat, nach gesundem Menschenverstand kaum legal sein kann. Sicher ist einzig und allein, dass der Nutzer durch die Regelung der Privatkopie im Internet schon mehr Freiheiten bekommt als im „realen Leben“. Er darf beispielsweise Artikel kopieren, Dokumente herunterladen, DVDs brennen und alles das sogar an Freunde und Bekannte weitergeben. Dies betrifft aber eben nicht offensichtlich (!) rechtswidriges Material.
Die Rechtslage im Internet ist kompliziert und kann nicht jedem Menschen schlüssig vermittelt werden. Wichtig ist im oben angesprochenen Zusammenhang zweierlei: Wer urhebergeschütztes Material nicht downloadet, sondern lediglich „streamt“, handelt nach aktueller Gesetzeslage mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht rechtswidrig. Ungeachtet dessen bedarf es einer Sensibilisierung der Gesellschaft bezüglich geschützten Materials im Internet: Wenn im World Wide Web etwas gestohlen wird, ist dies nicht weniger vorwerfbar als der Diebstahl von vertretbaren Sachen. Es wird noch Jahre dauern, bestenfalls, bis das vollständig in die Köpfe der Bürger gelangt ist. Eigentlich Grund genug schon jetzt den Versuch zu wagen, sich im Internet vollkommen rechtstreu zu verhalten, beginnend beim Streaming. Eigentlich.
________________________
Der Autor, Maik Sebastian, ist Jurist im Medienbereich in Köln. An dieser Stelle vielen Dank für diesen Gastbeitrag.