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Archiv für den Monat Mai 2011

29.
Mai

UEFA Champions League: Keine Reform in Sicht

Der FC Barcelona hat die UEFA Champions League 2011 gewonnen. Im Finale der „Liga der Meister“ setzte man sich gegen den englischen Konkurrenten Manchester United mit 3:1 durch. Doch das Endspiel war streng genommen gar kein Meister-Finale. Denn „Manu“ hatte den Titel in der englischen Premier League im Vorjahr gar nicht gewonnen. Meister wurde damals der FC Chelsea. Richtig, es ist schon seit einigen Jahren nicht mehr notwendig, die nationale Meisterschaft zu gewinnen, um an der Champions League teilnehmen zu dürfen. Bekanntermaßen waren bereits mit Beginn der Saison 1997/98 auch einige der jeweiligen Vizemeister startberechtigt. Das mag noch einigermaßen vertretbar gewesen sein. Übertrieben hat man es jedoch zwei Jahre später, indem man bis zu vier Mannschaften pro Land zuließ – sofern ein Verband in der UEFA-Fünfjahreswertung entsprechend hoch genug platziert war bzw. ist. In Zahlen festgehalten bedeutet dies Folgendes: Bis vor 14 Jahren durften die fünf stärksten Nationen je einen (also insgesamt fünf) Vereine in die Hauptrunde der Champions League entsenden. Nach heutigem Stand erhöht sich diese Zahl auf zusammengezählt 13 (für die Saison 2011/12 je drei fixe Plätze für England, Spanien und Italien; jeweils zwei für Deutschland und Frankreich). Das geht natürlich zu Lasten der kleineren Staaten. Es trifft jedoch nicht nur Luxemburg oder Malta. Nein, es sind auch die Verbände aus Schottland, Griechenland oder Belgien betroffen, die keinen fixen Startplatz mehr erhalten oder Gefahr laufen, diesen zu verlieren. So ganz war dies sicherlich nicht im Sinne des Erfinders. Schließlich ergibt sich daraus auch der unschöne Nebeneffekt, dass die UEFA Europa League (vormals UEFA-Cup) sukzessive einen Bedeutungsverlust erfährt und ihr das Image, ein Pokal der Verlierer zu sein, immer stärker anhaftet. Grund genug, einige Gedanken über mögliche Alternativen oder Reformen anzustoßen.

Variante 1: Zurück zu den Wurzeln

Eine Rückkehr zum bis Ende der 90er Jahre bestehenden Regelwerk würde den Charakter, eine Liga der Meister zu sein, wieder in den Vordergrund stellen. Die stärksten Nationen könnten weiterhin auch den Vizemeister entsenden, der jedoch eine Qualifikation durchlaufen müsste. Vorteil: Die Europa League wäre wieder stärker besetzt. Vereine wie der FC Bayern München oder Real Madrid würden darüber hinaus ihr „Champions League-Abonnement“ verlieren. Nachteil: Die Attraktivität der Königsklasse könnte in Mitleidenschaft gezogen werden. Wahrscheinlichkeit: Eher gering, wenn nicht gar ausgeschlossen. Das Rad der Zeit wird selten zurückgedreht. Die Neuauflage eines „Europapokals der Landesmeister“ wird es nicht geben.

Variante 2: Evolution

Wenn schon die „guten alten Zeiten“ nicht wiederbelebt werden, so sollte man zumindest kleinere Veränderungen ins Auge fassen. So könnte die UEFA die maximale Anzahl an Startplätzen pro Land von vier auf drei senken. Deren Präsident Michel Platini hatte den kleinen Verbänden diese Modifikation schon einmal in Aussicht gestellt – vor seine Wahl versteht sich. Alternativ denkbar wäre es, dass man die grundsätzliche Anzahl an Startplätzen i.H.v. bis zu vier Teams beibehält aber nur noch den Meister direkt für die Hauptrunde setzt. Die Tabellenzweiten, -dritten und -vierten müssten fortan grundsätzlich die Qualifikation bestreiten. Vorteil: Die Anzahl der gesetzten nationalen Meister in der Hauptrunde würde sich erhöhen. Die großen Nationen würden keine Plätze verlieren. Sie müssten sie sich aber zukünftig in einer gewissen Anzahl an Qualifikationsrunden erarbeiten. Wahrscheinlichkeit: Mittel. Einmal erhaltene Annehmlichkeiten gibt niemand gerne freiwillig wieder ab. Man wäre auf den „Goodwill“ der großen Verbände angewiesen.

Variante 3: Revolution

Natürlich gibt es auch eine radikale Variante: Die Zusammenlegung von Champions League und Europa League zu einer neuen „Super League“. Für die Hauptrunde gesetzt wären – wie bisher auch – eine gewisse Anzahl an Vereinen pro Land gemäß der UEFA-Fünfjahreswertung. Die Teilnehmerzahl in der Qualifikation würde sich um jene Vereine erhöhen, die bisher an der Europa League teilgenommen haben. Letztendlich käme diese Fusionslösung einer Europameisterschaft der Vereinsmannschaften gleich. Vorteil: Das trostlose Dasein der Europa League wäre beendet. Die Champions League würde zugleich nicht abgewertet werden, da wohl weiterhin die großen Vereine um den Titel spielen würden. Nachteil: Die Chancen für Außenseiter und kleinere Verbände, einen europäischen Titel zu gewinnen, nehmen rapide ab. Wahrscheinlichkeit: Zurzeit nicht realistisch. Aber langfristig denkbar, wenn man die kommerzielle Seite betrachtet.

Fazit

Die UEFA kann natürlich auch den Weg des kleinstmöglichen Widerstands gehen, indem man alles so belässt, wie es ist. Denn Fußball ist nicht nur sportlich zu betrachten. Es geht genauso gut um Politik und eine ganze Menge Geld. Von daher sollte man nicht zu viel Reformeifer erwarten. Schon gar nicht würde dieser von den großen europäischen Klubs ausgehen. Denn diese kalkulieren die Teilnahme an der Champions League faktisch von Saisonbeginn an mit ein. Das können sie auch – schließlich reicht der dritte (= fixer Startplatz in der Hauptrunde) respektive vierte Platz (= Teilnahme an der Qualifikation) für englische, spanische und ab der kommenden Saison auch für deutsche Vereine aus. Ein Blick in die Geschichtsbücher verdeutlicht dies. Denn wenn wir rein hypothetisch voraussetzen, dass die jetzigen Champions League-Regularien (also bis zu vier Startplätzen pro Land) bereits seit 1984 bestehen würden, so hätten in den letzten 27 Jahren der FC Bayern München sowie der FC Barcelona die Teilnahme nur zwei Mal und Real Madrid nur drei Mal verpasst. Ähnlich verhält es sich mit den Top-Vereinen aus England oder Italien. Aus diesem Grund wird es wohl – wenn überhaupt – nur kleinere Korrekturen geben. Das höchste der Gefühle wäre wohl die Reduktion der maximal möglichen Teilnehmer pro Land von vier auf drei. Veränderungen könnten sich jedoch auf eine ganz andere Art und Weise ergeben. Ab der kommenden Saison müssen die europäischen Vereine schrittweise strenge finanzielle Anforderungen erfüllen. Für viele Klubs, die bisher keine Grenzen im Geld ausgeben kannten, könnte diese neue Vorgabe der UEFA nur schwer einzuhalten sein. Vor allem auf das Verhalten der englischen Vereine darf man gespannt sein. Vielleicht wird es dazu führen, dass zumindest die Chancengleichheit innerhalb des bestehenden sportlichen Reglements verbessert wird.

24.
Mai

Halb Bremen hat gewählt

Die Wahlen zur Bürgerschaft der Hansestadt Bremen haben die regierende rot-grüne Koalition unter Bürgermeister Jens Böhrnsen bestätigt. Dank ordentlicher Zugewinne der Grünen kann man sich sogar über eine nun größere parlamentarische Mehrheit erfreuen. Überrascht hat dies am Ende niemanden mehr. Bremen war schon immer eine sozialdemokratische Bank. Aus allen Bürgerschaftswahlen seit Ende des Zweiten Weltkriegs konnte man als stärkste Kraft hervorgehen. Seit dieser Zeit stellt man auch – ohne Ausnahme – den Regierungschef bzw. Bürgermeister des kleinsten deutschen Stadtstaates.

Keine Signalwirkung…

Trotz einer eindrucksvollen rot-grünen Mehrheit sollte man sich mit weitergehenden Interpretationen zurückhalten. Die Wahl in Bremen ist vergleichbar mit jener in Hamburg. Die Wählerschaft ist nicht 1:1 auf die großen Flächenländer oder gar den Bund übertragbar. In beiden Fällen spielten auch Personen eine große Rolle. So wollten die Hamburger den ungeliebten Christoph Ahlhaus nach nur sechs Monaten im Amt als Bürgermeister wieder loswerden. Dem hingegen ist Böhrnsen beim Volk populär. Dank ihm konnten sogar die Sozialdemokraten knapp zwei Prozentpunkte mehr einheimsen als noch vor vier Jahren. Bundespolitisch ist die Wahl jedoch fast bedeutungslos. Die Stimmenverteilung im Bundesrat hat sich nicht verändert. Die FDP verbleibt im Tal der Tränen. Es war auch eher unwahrscheinlich, dass ausgerechnet in Bremen der große Befreiungsschlag gelingen sollte. Die CDU ist hier traditionell schwach. Der dritte Platz hinter den Grünen mag zwar schmerzlich sein. Doch es war bei weitem noch nicht das schlechteste Ergebnis der Geschichte, dass die Christdemokraten hier eingefahren haben (auch wenn die Minusrekorde schon eine Weile zurückliegen). Das alles darf jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass das Wahlergebnis vielleicht unbewusst eine gewisse Symptomatik widerspiegelt, die man durchaus auch auf den Bund projizieren kann.

…und trotzdem symptomatisch

Beginnen wir mit den Liberalen. Zu erwarten, dass die Ära des Philipp Rösler bereits nach wenigen Tagen fulminante Wahlergebnisse liefert, wäre vermessen gewesen. Die FDP muss sich in großen Teilen neu erfinden. Zu sehr haftet ihr das Image an, vor allem eine Partei für bestimmte Klientele (kann man so unterschreiben) oder Besserverdienende (nicht zutreffend) zu sein. Es wird eine gewisse Zeit dauern, bis man sich diesem Ruf entledigt hat. Die Sozialdemokraten fühlen sich einmal mehr als Sieger der Wahl. Das ist vordergründig natürlich nicht falsch. Allerdings bekommt man in den bundesweiten Umfragen trotz miserabler Arbeit der schwarz-gelben Regierung keinen Fuß auf den Boden. Noch schlimmer – im Bund droht vielleicht das Schicksal der CDU in Bremen: Platz drei. Ohne ein geschärftes Profil der SPD wird sich an diesem Zustand auch nicht mehr viel verändern. Die Rufe nach Politikern aus der zweiten Reihe, namentlich Peer Steinbrück, wollen nicht ohne Grund kaum verstummen. Und die Union? Man sonnt sich mit halbwegs guten Wahlergebnissen in Baden-Württemberg (stärkste Kraft) und Rheinland-Pfalz (nur knapp hinter der SPD). Das darf jedoch keinesfalls darüber hinwegtäuschen, dass schwarz-gelb im Bund kurz vor der Erosion steht. Unbedeutendes Bremen hin oder her – folgen ähnliche Ergebnisse bei den Landtagswahlen in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern,  so wird sich die Anzahl der Merkel-Kritiker sprunghaft vermehren. Es käme einem wahren Kraftakt gleich, die Lage dann bis zur nächsten Bundestagswahl 2013 einfach nur auszusitzen.

Wahlbeteiligung im Keller

Besorgniserregend ist eine Tatsache, an die sich das Volk schon fast gewöhnt hat: die relativ niedrige Wahlbeteiligung. Gerade einmal knapp jeder zweite Wahlberechtigte hat es für notwendig erachtet, von seinem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Dabei lag dieser Wert zu Beginn der 1980er Jahre noch bei fast 80%! Dem „gemeinen“ Bürger hierfür die alleinige Schuld in die Schuhe zu schieben geht jedoch an der Ursache vorbei. Es ist auch kein spezifisches Problem der Hansestadt Bremen. Die Gründe hierfür liegen weitaus tiefer. Denn man kann es durchaus nachvollziehen, dass Zick-Zack-Kurs (siehe Atompolitik), parteipolitisches Gezänk (siehe Hartz-IV-Reform) oder Lobbypolitik (siehe „Mövenpicksteuer“) nicht gerade motivierend auf das Interesse des Volkes an Parteien und Politik einwirken. Das verloren gegangene Vertrauen zurück zu gewinnen muss zu einer der Hauptaufgaben der Politik werden. Ansonsten wird es irgendwann traurige Normalität sein, dass die eine Hälfte zur Wahl geht und die andere nicht.

19.
Mai

Kleinbritannien

Etwas unbemerkt von der nicht-britischen Öffentlichkeit fanden vor etwa zwei Wochen Wahlen zum schottischen Regionalparlament statt. Abseits der Insel interessiert dies i.d.R. auch nur die wenigsten unter uns. Doch das Ergebnis ist durchaus bemerkenswert. Denn erstmals in der Geschichte der noch recht jungen Volksvertretung konnte die Scottish National Party (SNP) die absolute Mehrheit der Mandate erringen. Eine Partei, die offen für eine staatliche Unabhängigkeit Schottlands eintritt. So soll innerhalb der nächsten fünf Jahre ein Referendum über die weitere Zugehörigkeit zum Vereinigten Königreich abgehalten werden.

Unabhängigkeit mit Nachteilen!

Doch selbst wenn sich in einer Volksbefragung die Mehrheit der Schotten für eine Unabhängigkeit aussprechen würde, so wäre die Angelegenheit damit keinesfalls erledigt. Als souveräner Staat müssen Institutionen geschaffen und Aufgaben übernommen werden, mit denen bisher ausschließlich die Zentralregierung in London beschäftigt war: Sozialversicherung, Landesverteidigung, Finanzwesen, Außenpolitik – das sind nur einige beispielhafte Bereiche, mit denen man sich dann alleine auseinandersetzen müsste. Würde man der Europäischen Union beitreten und gar den Euro als Währung wählen? Was geschieht mit den gesamt-britischen Staatsschulden? Es scheint kaum denkbar zu sein, dass das britische Parlament in London den Schotten Verbindlichkeiten in Milliardenhöhe erlässt, die man gemeinsam angehäuft hat. Fragen, auf die es bisher keine Antwort gibt.

Föderation mit Vorteilen?

Vielleicht wäre es für beide Seiten vorteilhafter, einen Mittelweg zu wählen. Ein stark ausgeprägter föderativer Bund, in dem alle Landesteile (England, Schottland, Wales und Nordirland) einen gewissen Grad an Autonomie genießen dürften ohne historisch gewachsene Bänder vollständig zu kappen. An gesamtstaatlichen Aufgaben würden vorwiegend Außenpolitik und Landesverteidigung verbleiben, sowie diverse Belange in Finanzfragen, in denen gemeinsames Handeln zweckmäßig erscheint. Das würde dem Wunsch vieler Schotten entsprechen, die eine losere Bindung an die Regierung in London anstreben. Aus Sicht des „Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland“, so die offizielle Bezeichnung des Gesamtstaates, würde man den weiteren symbolischen Niedergang des einst so glorreichen „Empires“ verhindern können. Denn eine schottische Unabhängigkeit könnte wohlmöglich auch ähnliche Forderungen aus den anderen Staatsgebieten nach sich ziehen. Von „Großbritannien“ würde dann nicht mehr viel übrig bleiben. Allenfalls würde man noch über ein gemeinsames Staatsoberhaupt verfügen, der Königin (respektive König) des (dann nicht mehr) „Vereinigten Königreichs“ – sofern die Landesteile eine monarchische Staatsform wählen würden. Das wäre jedoch nicht mehr als eine symbolische Entscheidung…

17.
Mai

Die Plagi-Jagd

Nach Karl-Theodor zu Guttenberg, Veronica Saß und Silvana Koch-Mehrin steht der nächste (semi)-prominente Plagiatsfall bereit. Dieses Mal trifft es den FDP-Europaabgeordneten Jorgo Chatzimarkakis. Der Vorwurf lautet wie gehabt: Bei der Erstellung seiner Doktorarbeit soll Chatzimarkakis Textstellen aus anderen Quellen abgeschrieben bzw. diese nicht korrekt als Zitat gekennzeichnet haben. Einmal mehr wurde auch in diesem Fall eine fleißige Internetgemeinde aktiv, die die Beanstandungen für jedermann sichtbar im Netz publizierte. Ob einer derartige öffentliche Bloßstellung gerechtfertigt ist oder nicht, dass ist eine nicht unberechtigte Frage. Doch damit möchte ich mich an dieser Stelle nicht beschäftigen. Denn ebenso wichtig ist die Fragestellung, ob diese genannten Fälle die Ausnahme bilden oder die Spitze des Eisbergs darstellen.

Abschreiben – ein Kavaliersdelikt?

Seien wir doch einmal ehrlich. Niemanden unter uns würde es interessieren, wenn Herr Mustermann aus Musterdorf bei seiner Doktorarbeit die wissenschaftlichen Standards verletzt haben sollte. Bei Prominenten ist das etwas anders. Die Öffentlichkeit lechzt geradezu nach Enthüllungen und öffentlicher Anprangerung. Ist das gerecht? Einerseits ja, da gerade bei Politikern in derartigen Fällen die Glaubwürdigkeit auf dem Spiel steht. Wie sollen wir es unseren Kindern vermitteln, dass sich Abschreiben in der Schule nicht gehört aber Politiker mit den prinzipiell gleichen Methoden einen akademischen Titel erhalten dürfen? Andererseits vermittelt die Fokussierung auf eine bestimmte Personengruppe einen falschen Eindruck. Der Bevölkerung wird suggeriert, dass vor allem Politiker es mit dem Promovieren nicht so genau nehmen. Die zahlreichen Stammtischkanzler werden sich in ihrem Denken bestätigt fühlen. Dass in den Chefetagen deutscher Unternehmen ungezählte Akademiker und Doktoren Platz nehmen, sollte jedoch nicht vergessen werden. Hinzu kommen weitere Absolventen, die aus den unterschiedlichsten Gründen heraus promoviert haben. Ob Nicht-Politiker zur Gänze und zu aller Zeit immer standardkonform gearbeitet haben? Ohne eine Vorverurteilung vornehmen zu wollen – ich behaupte, dass die derzeit in den Medien diskutierten Fälle keineswegs eine Ausnahme darstellen. Abgeschrieben wird überall. Die Dunkelziffer dürfte nur schwer feststellbar sein.

Was tun?

Sich alle Doktorarbeiten der letzten 60 Jahre vorzunehmen ist selbstverständlich grober Unfug. Die Flut an Überprüfungen könnte wohl den Mitarbeiterstab einer mittelgroßen Behörde über Jahrzehnte hinweg beschäftigen. Zukünftig sollten deutsche Universitäten jedoch dazu in der Lage sein, bereits bei der ersten Prüfung durch den Doktorvater die wissenschaftlichen Arbeiten als Plagiat entlarven zu können oder nicht. Wo es noch nicht Pflicht ist, dort sollte die Abgabe der Arbeit in Dateiform obligatorisch werden. Dann könnte mit entsprechenden Computer-Programmen die Kontrolle problemlos vorgenommen werden. Und die Altfälle? Ich finde, dass irgendwo ein Schnitt erfolgen muss. Bei Vorgängen, die mehr als zwei oder drei Jahrzehnte zurückliegen, kann i.d.R. auch bei Prominenten nicht mehr von einem öffentlichen Interesse gesprochen werden. Sollte Letzteres wider Erwarten dennoch vorliegen, so sollte sich jeder Mensch fragen, ob er sich von jeglichen (verzeihbaren) Jugendsünden freisprechen kann. Hier muss eine Art „Verjährungsfrist“ gelten dürfen, die wir anderen Menschen ebenso zubilligen. Sonst hätten wir vor einigen Jahren im Rahmen der „Prügel-Affäre“ auch den Rücktritt eines Bundesaußenministers fordern müssen. Und zwar für ein Vergehen, dass zu diesem Zeitpunkt 27 Jahre zurücklag.

13.
Mai

Taktisches Spiel in NRW

In der kommenden Woche soll in Nordrhein-Westfalen der Landeshaushalt für das Jahr 2011 verabschiedet werden. Dieser sieht neue Schulden i.H.v. insgesamt 4,85 Milliarden Euro vor. Nicht gerade wenig, wenn man bedenkt, dass hier nur ein einziges Bundesland betroffen ist. Möglicherweise ist diese Summe sogar zu hoch, um einer verfassungsrechtlichen Überprüfung standhalten zu können. Denn eine derart hohe Nettokreditaufnahme ist eigentlich nur dann zulässig, wenn eine Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichtes vorliegt. Dass ein solches Argument hier zutreffen könnte, wird von Experten durchaus angezweifelt. Schließlich wurde im März dieses Jahres bereits der Nachtragshaushalt für 2010 vom nordrhein-westfälischen Verfassungsgericht mit der Begründung gekippt, dass eine solche Ausnahmesituation nicht gegeben sei. Letztendlich können aber nur Juristen eine zutreffende Beurteilung aussprechen. Das Verfassungsgericht könnte somit schon in Bälde erneut aktiv werden.

(Keine) Angst vor Neuwahlen

Frei nach dem Motto „wo kein Kläger, da kein Richter“ wird dies jedoch nur dann geschehen, wenn sich jemand findet, der die Koalition in Bedrängnis bringen möchte und vor Gericht zieht. Doch für dieses Vorhaben scheint erstaunlicherweise niemand in Sicht zu sein. Denn die CDU ziert sich, da ein Scheitern des Haushalts wohlmöglich Neuwahlen nach sich ziehen könnten. Diese kämen aus christdemokratischer Sicht jedoch zur Unzeit, da ein vorgezogener Urnengang dem rot-grünen Lager wohl eine (dieses Mal) deutliche und absolute Mehrheit bescheren würde. Aus dem gleichen Grund kann sich die Landesregierung getrost zurücklehnen und einen verfassungsrechtlich fragwürdigen Haushalt auf die Beine stellen. Solange sie nur die übliche verbale oppositionelle Kritik ertragen muss, wird niemand Hannelore Kraft in die „Suppe spucken“.

Ein trauriges Spiel

Für eine Klage, die durchaus Erfolgsaussichten hätte, fehlt der CDU somit der Mut. Da sich rot-grün dessen bewusst ist, muss man sich nicht weiter damit beschäftigen, einen Haushalt zu verabschieden, den auch ein Gericht zweifelsfrei durchwinken würde. Traurigerweise ist dies ein weiterer unmissverständlicher Beleg dafür, dass Parteien vorwiegend unter umfragtechnischen Gesichtspunkten Politik betreiben. An diesem Fall besonders ist die Tatsache, dass sich beide Seiten an diesem Spiel beteiligen. Wenn auch aus unterschiedlichen Beweggründen heraus.

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