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Archiv für den Monat Oktober 2010

30.
Okt

Bundestagswahlrecht – ein Alternativmodell

Unser Bundestagswahlrecht mag auf den ersten Blick Vorzüge genießen und einen guten Kompromiss in der Gewichtung von Personen und Parteien darstellen. Es kombiniert Elemente des Verhältnis- mit jenen des Mehrheitswahlrechts. Daher auch die Bezeichnung “Personalisiertes Verhältniswahlrecht”. Mit der Erststimme (“Personenstimme”) kann der Wähler jenen Kandidaten bestimmen, der direkt für den Heimatwahlkreis in den Bundestag einzieht. Über die Zweitstimme (“Parteienstimme”) können Parteien gewählt werden, die je nach Höhe ihres Wahlergebnisses eine bestimmte Anzahl an Abgeordneten entsenden. Streng genommen handelt es sich hier um eine Kandidatenliste der zur Wahl stehenden Partei. Wer dort weiter vorne steht hat auch bessere Aussichten, ein Mandat zu erlangen. Gleichzeitig werden mit der Zweitstimme die eigentlichen Kräfteverhältnisse bestimmt, da das Zweitstimmenergebnis über die Zusammensetzung des gesamten Bundestages entscheidet. Die Verrechnung der Erststimmenmandate mit dem Zweitstimmenergebnis führt jedoch unter gewissen Umständen zu einer Problematik. Es können so genannte Überhangmandate entstehen, wovon es bei der letzten Bundestagswahl immerhin 24 gab. Diese kommen zu Stande, wenn eine Partei mehr Direktmandate erzielt, als ihr insgesamt anhand des Zweitstimmenergebnisses an Gesamtmandaten zustehen. Klingt kompliziert – ist es aber nicht, wenn man sich ein fiktives Beispiel vor Augen führt. So nehmen wir an, es gäbe nur zwei Parteien, der Bundestag hätte 100 Sitze und das Wahlgebiet wäre in 50 Wahlkreise aufgeteilt. In diesen Wahlkreisen zieht der Wahlkreisgewinner (Ermittlung durch das Erststimmenergebnis) direkt in den Bundestag ein. Die übrigen 50 Sitze werden an die Parteien bzw. die erwähnten Listen gemäß des Zeitstimmenergebnisses verteilt. Folgendes Wahlergebnis dient als Berechnungsgrundlage:

Die Direktmandate verteilen sich wie folgt:

Die 41 Direktmandate für Partei A sind fix. Gemäß dem Zweitstimmenergebnis stehen Partei A insgesamt jedoch nur 40 Sitze zu. Das überschüssige 41. Mandat ist ein Überhangmandat. Gemäß dem aktuellen Wahlrecht darf Partei A dieses Mandat behalten. Für Partei B sind 9 Direktmandate fix. Gemäß dem Zweitstimmenergebnis stehen ihr insgesamt aber 60% der Mandate zu – also 60 Sitze. Es verbleiben somit weitere 51 Sitze, die Partei B zusätzlich zu den 9 Direktmandaten erhält. Weitere gewählte Direktkandidaten sind nicht vorhanden. Nun kommt die Zweitstimme ins Spiel. Dazu wird die Kandidatenliste der Partei herangezogen, von der nun die ersten 51 Kandidaten dieser Liste ein Bundestagsmandat erhalten. In diesem Fall gehen wir von einer einzigen Kandidatenliste für das gesamte Bundesgebiet aus. In der Realität existiert pro Bundesland eine eigene Landesliste.

Der beschriebene Vorgang ist grundsätzlich vollkommen legal aber bereits seit langer Zeit – neben dem negativen Stimmgewicht - ein strittiges Thema. Abschaffen könnte man die Überhangmandate dadurch, indem man direkt gewählten Abgeordneten das Mandat (in diesem Beispiel das “41. Mandat”) verweigert. Da direkt gewählte Abgeordnete aber über eine besondere Legitimation verfügen, sollte dieser Schritt vermieden werden. Alternativ könnten die Überhangmandate durch zusätzliche Mandate für die anderen Parteien ausgeglichen werden. Das klingt auf den ersten Blick fair hat jedoch den Nachteil, dass sich die Anzahl der Abgeordneten erhöht. Dies sollte angesichts von mehr als 600 Abgeordneten (inklusive Überhangmandaten) im Deutschen Bundestag nicht das Ziel sein. Ein weiterer Vorschlag sieht die Verrechnung der Überhangmandate mit Parteilisten aus anderen Bundesländern vor. Dieser Vorschlag mag bei genauerer Betrachtung schlüssig sein. Die Nachvollziehbarkeit und Transparenz für den Großteil der Bevölkerung, der sich nicht näher mit dem Wahlrecht befassen möchte, ist damit jedoch nicht gegeben.

Ein Alternativmodell

Dabei gibt es einen einfacheren Weg. Dafür müsste man sich zunächst von dem Dogma lösen, dass der Anteil der Zweitstimmen über die grundsätzliche Zusammensetzung des Bundestags entscheidet. Salopp formuliert: Zurzeit werden Erst- und Zweitstimme “in einen Topf geworfen”. Passt es nicht zusammen, so entstehen Überhangmandate. Dazu besteht aber vom Grundsatz her keine Notwendigkeit. Mein Vorschlag besteht in einer Entkopplung der beiden Stimmen. Aber gehen wir Schritt für Schritt vor…

Das grundsätzliche Prinzip von “Sie haben zwei Stimmen” sollte beibehalten werden. Die Erststimme entscheidet weiterhin über den Direktkandidaten. Der Einfachheit halber rechnen wir mit insgesamt 500 Bundestagsmitgliedern und 250 Wahlkreisen. Dadurch ziehen 250 Abgeordnete über die Erststimme (also die Gewinner der Wahlkreise) direkt in den Bundestag ein. Gehen wir nun von folgendem fiktiven Erststimmenergebnis bei 250 zu vergebenen Direktmandaten aus:

Die Zweitstimme verbleibt weiterhin die Parteienstimme. Sie entscheidet jedoch nicht mehr – wie bisher – über die grundsätzliche Zusammensetzung des gesamten Bundestags sondern nur noch über einen Teil der Sitze. Genauer gesagt über die Verteilung von insg. 250 weiteren Sitzen. Gehen wir nun von folgendem fiktiven Zweitstimmenergebnis aus:

Der Einfachheit halber ignorieren wir an dieser Stelle 5%-Hürde und Grundmandatsklausel sowie unterstellen, dass “sonstige Parteien” keine Stimmen erreichen würden. Zählen wir nun Erst- und Zweitstimmenergebnis zusammen, so ergibt sich folgende absolute Sitzverteilung:

Hochgerechnet auf alle 500 Abgeordneten ergibt sich folgende prozentuale Sitzverteilung:

Wie wir sehen, weicht die tatsächliche relative Sitzverteilung insgesamt vom Zweitstimmenergebnis ab. Kritiker mögen anmerken, dass Partei B trotz 50% der Zweistimmen nicht über 50% der Mandate verfügt. Allerdings hat Partei B auch “nur” 80 von 250 Direktmandaten erzielt. Insofern ist meine Rechnung nicht undemokratisch sondern bemisst den Direktmandaten nur eine höhere Bedeutung zu, als es bisher der Fall war. Das wird bei einem Vergleich mit dem alten Wahlrecht deutlich. Würde dieses Anwendung finden, so würde das weiter oben erwähnte Zweitstimmenergebnis zu folgender Sitzverteilung führen:

In diesem Fall würde Partei C 51 Mandate erhalten. Ihr stünden gemäß dem Zweitstimmenergebnis 10% von 500 Sitzen zu, was einer Anzahl von 50 Sitzen entspricht. Da Partei C aber 51 Direktmandate erzielt hat, ziehen alleine diese 51 direkt gewählten Abgeordneten in den Bundestag ein – einer mehr, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen würde. Es entstünde somit ein Überhangmandat. Die Anzahl der Abgeordneten würde sich von regulär 500 auf 501 erhöhen. Was würde dies für eine Regierungsbildung bedeuten? Das Zweitstimmenergebnis, welches ja nach bestehendem Wahlrecht die Mehrheitsverhältnisse im Parlament abbilden soll, wird verzerrt! Zieht man nämlich dieses heran, so müsste ein Gleichstand zwischen Partei B (50%) und der Summe der Ergebnisse der Parteien A, C, D und E bestehen (zusammen ebenfalls 50%). Aber das Überhangmandat für Partei C würde dem A-C-D-E-Lager eine – wenn auch nur hauchdünne – Mehrheit bescheren.

Vergleicht man die beiden Resultate, so fällt auf, dass bei meinem Modell jene Parteien stärker im Parlament vertreten sind, die eine höhere Anzahl an Direktmandaten erzielt haben. Mir ist bewusst, dass dadurch große Parteien bevorzugt werden, da der Erststimme ein höheres Gewicht zukommt. Allerdings könnte eine Wahlrechtsreform auch zu einem verändertem Wahlkampf führen, in dem kleine Parteien verstärkt den Fokus auf Direktkandidaten legen. Demzufolge könnte die “Person Politiker” in den Vordergrund rücken. Der Einfluss des Bürgers auf die personelle Zusammensetzung würde steigen, da die Kandidatenlisten der Parteien etwas an Bedeutung verlieren. Gerade hinsichtlich einer sich verstärkenden Parteienverdrossenheit kann eine Hervorhebung von Personen sinnvoll erscheinen.

Mögliche Ergänzungen & Erweiterungen

Kritisch mag angesehen werden, dass in meinem Modell das Wahlergebnis der Zweistimme nicht mehr der eigentlichen Sitzverteilung entspricht. Aber gibt es ein absolut faires Wahlrecht? Ein reines Verhältniswahlrecht ist wohl die gerechteste und zugleich einfachste aller Formen. Allerdings würde dies den Charakter des Parteienparlaments übermäßig verstärken, da die Direktmandate entfallen. Ein reines Mehrheitswahlrecht rückt wiederum die Person übermäßig in den Vordergrund, würde aber kleine Parteien in der Bedeutungslosigkeit verschwinden lassen.

Der von mir beschriebene Vorschlag ist nur als Grundmodell zu verstehen. Zwar wäre das Prinzip problemlos in dieser Form anwendbar aber manche Anpassungen könnten Sinn ergeben. Wichtig war mir vor allem die Entkopplung von Erst- und Zweitstimme, wodurch die Überhangmandate beseitigt werden. Das negative Stimmgewicht wäre ebenso hinfällig. Die Anzahl der Abgeordneten ist selbstverständlich variabel. Meiner Ansicht nach reichen 500 Mandatsträger vollkommen aus. Meine Wunschzahl liegt bei ca. 450, was in etwa jener Größenordnung entspricht, die auch das Repräsentantenhaus der USA vorsieht. Ebenso variabel ist bis zu einem gewissen Grad die Aufteilung Erststimme – Zweitstimme. Anstatt die Hälfte der Sitze an Direktkandidaten zu vergeben kann dieses Verhältnis auch zu Gunsten der Parteien verschoben werden (z.B. 200 Direktmandate werden durch 300 Mandate über Parteilisten ergänzt). Ein zu großes Missverhältnis (z.B. 50 zu 450) macht jedoch keinen Sinn. Die Grenze liegt m.E. bei 1/3 zu 2/3 – egal welcher Stimme man mehr Bedeutung zuspricht.

Strittig ist für mich auch die Frage, mit welcher Mehrheit ein Direktkandidat als gewählt gilt. Aktuell reicht die relative Mehrheit aus. D.h., jener Kandidat der die meisten Stimmen erhält, gewinnt den Wahlkreis. Demokratischer wäre es, dass hierzu die absolute Mehrheit notwendig wäre. Erreicht kein Kandidat diese Mehrheit, so könnte eine Stichwahl der (beiden) besten Kandidaten eine Woche später entscheiden. Dadurch würde jedoch wieder eine Bevorzugung der großen Volksparteien entstehen. Insofern kann im Sinne der kleinen Parteien darauf auch verzichtet werden.

Die 5%-Hürde macht in ihrer Eigenschafft als Sperrklausel Sinn, da sie eine zu starke Zersplitterung im Bundestag verhindert. Trotzdem ist jede Stimme für eine Partei, die 5% der Zweitstimmen nicht erreicht, eine Papierkorbstimme. Man stelle sich nur einmal vor, vier oder fünf Parteien würden ca. 4,8% der Stimmen erreichen. Die Folge wäre, dass etwa 20% der Stimmen unter “Sonstige” fallen und de facto unwirksam sind. Ich persönlich halte eine Grenze von 3% für ausreichend. So wird es bei vielen Kommunalwahlen bereits gehandhabt. Das würde die – m.E. eh unsinnige – Grundmandatsklausel überflüssig machen. Diese besagt, dass jene Parteien, die mindestens drei Direktmandate erzielen, als “Gruppe” (nicht Fraktion) in Höhe des Zweitstimmenergebnisses Abgeordnete in den Bundestag entsenden dürfen – auch wenn sie die 5%-Hürde nicht überspringen.

Mein persönlicher Favorit ist übrigens, dass die Anzahl der Abgeordneten von der Wahlbeteiligung abhängt. In meinem Modell würde dies bedeuten, dass nur die 250 Direktmandate fix sind. Des Weiteren wären bei 100% Wahlbeteiligung 250 weitere Sitze über das Zweitstimmenergebnis zu vergeben. Würden nur 80% der Wahlberechtigten zur Wahl gehen, so stünden nur 200 Sitze zur Wahl, usw..

Fazit

Der Bund muss gemäß eines BVG-Urteils das Wahlrecht so oder so anpassen. Eine saubere Lösung unter Beibehaltung der bestehenden Lösung ist nur mit nicht auf Anhieb verständlichen Verrechnungen möglich. Da stellt sich die Frage, warum man nicht gleich ein für jeden Menschen verständliches Wahlrecht einführt. Unkompliziert ist auch mein Modell nicht – das sehe ich ein. Aber es ist rechnerisch nachvollziehbar.

26.
Okt

Direkte Demokratie – aber wie?

Hin und wieder werden sie gefordert. Meistens sind Oppositionsparteien dabei an vorderster Front. So verwundert es auch nicht, dass der SPD-Vorsitzende Sigmar Gabriel derzeit am lautesten schreit. Mehr direkte Beteiligungen durch den Bürger sollen es bitte schön sein. Am besten direkt auch auf Bundesebene. Dieses Mal sind die massiven Proteste rund um das umstrittene Bahnprojekt Stuttgart21 der ausschlaggebende Punkt. Der Teil-Stopp der Hamburger Schulreform sowie die Einführung des Rauchverbotes in bayerischen Gaststätten, Diskotheken und Kneipen scheinen zu motivieren. Doch pauschale Forderungen alleine reichen nicht aus. Ein Volks- oder Bürgerentscheid kann nicht einfach nach beliebigem Gusto angesetzt werden. Hierzu müssten zunächst einmal rechtliche Grundlagen geschaffen werden. Für Stuttgart21 stellt sich sogar die Frage, wo man überhaupt abstimmen sollte. Nur in Stuttgart? Auch im Umland? Oder gar in ganz Baden-Württemberg? Ob es wirklich einen Bürger am Bodensee interessiert, was in der entfernten Landeshauptstadt vor sich geht? Schwer vorstellbar…

Die rechtlichen Hürden

Dabei sind die rechtlichen Hürden, eine weitgehende Volksgesetzgebung voranzutreiben, in den Bundesländern selbst noch vergleichsweise gering. Jedes Bundesland kann diese nach eigener Vorstellung gestalten. Aus diesem Grund sind die Hürden von Land zu Land auch unterschiedlich “bürgerfreundlich” ausgeprägt. Für den Bund ist die Lage da schon etwas schwieriger. Bisher sieht man länderübergreifende Volksabstimmungen nur bei der Neugliederung von Bundesländern vor. Eine Ausweitung direktdemokratischer Entscheidungen auf andere Themen- und Sachgebiete erfordert nach gängiger Ansicht der meisten Verfassungsrechtler eine Änderung des Grundgesetzes. Dazu wäre ein Beschluss von Bundestag und Bundesrat erforderlich – mit 2/3-Mehrheit. Diese Hürde scheint momentan jedoch unüberwindbar, da CDU und CSU nahezu geschlossen dagegen stimmen würden. Sollte der unwahrscheinliche Fall einer parteiübergreifenden Einigung doch zu Stande kommen, so würde man sich wohl höchstens auf den kleinsten gemeinsamen Nenner einigen. Dieser würde wohl eher bürgerunfreundlich ausfallen, indem man hohe Quoten für die Einholung der Unterschriften sowie der Mindestzustimmung bei einer Abstimmung festlegt. Möglicherweise würde man auch “interessante” Themen wie Außen- und Verteidigungspolitik (Stichwort Afghanistan) oder Europa (Stichwort EU-Rettungsschirm) von vorneherein ausklammern.

Und nun? Abwarten…

Eigentlich ist jede Diskussion müßig, die sich mit bundesweiten Volksentscheiden auseinandersetzt. Eine Grundgesetzänderung ist zurzeit nicht realistisch. Insofern bleibt uns nur die Spekulation, ob sich in einigen Jahren entsprechende Mehrheiten finden werden. Vielleicht liegt ein erster Schritt darin, dass man den Bundespräsidenten endlich direkt vom Volk wählen lässt. Mahnende Vergleiche mit der Reichspräsidentenwahl in der Weimarer Republik sind absurd. Es gibt nur sehr wenige rationale Argumente, die gegen eine Volkswahl unseres Staatsoberhauptes sprechen. Umso mehr spricht gegen das jetzige Wahlprozedere. Ach ja, wer wählt ihn nochmal? Wer sich im Bekanntenkreis einmal umhört, der wird nicht viele richtige Antworten dazu hören. Bundestag? Bundesrat? Beide zusammen? Die Wenigen, die richtigerweise die Bundesversammlung nennen, kommen aber in Erklärungsnot, sobald sie deren Zusammensetzung erläutern möchten.

Verschiedene Modelle

Wie dann letztendlich ein echtes und gutes direktdemokratisches Modell im Bund aussehen könnte, ist diskutabel. Neben der klassischen Variante über Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid sind sicherlich auch alternative Denkweisen gefragt. Die Idee eines aufschiebenden Vetos durch den Bundespräsidenten habe ich hier schon einmal genannt. Unser Parlament (Bundestag und ggf. Bundesrat) könnte diesen Einspruch mit einer 2/3-Mehrheit zurückweisen. Anderenfalls wird automatisch ein Volksentscheid angesetzt. Etwas unorthodox aber sicherlich ebenso denkbar: Es werden bei zu definierenden Sachthemen unverbindliche Volksbefragungen durchgeführt. Regierung und Parlament wären nicht verpflichtet, das Votum der Bürger zu berücksichtigen. Diesem in allen Fällen entgegen zu arbeiten können sich Politiker aber auch nicht dauerhaft erlauben. Insofern wären Volksbefragungen eine Art Volksentscheid “light” oder auch “Warmlaufen”, bis eine Grundgesetzänderung durchsetzbar ist. Nicht die ideale Lösung – aber besser als Nichts!

24.
Okt

Alle Klarheiten beseitigt?

Zu Stuttgart21 wurde viel gesagt. Es ist nicht mehr ganz einfach, den Argumentationen von Gegnern und Befürwortern zu folgen. Da wird neben den Kosten auch über Käfer und alte Bäume diskutiert. Klar ist eigentlich nur, dass die schwarz-gelbe Landesregierung sowie die Deutsche Bahn hinter dem Projekt stehen. Wenigstens das sollte man ihnen zu Gute halten. Etwas schwammiger wird es hingegen, wenn man die Gegenseite betrachtet. Viele unter ihnen setzen ihre Hoffnung auf die Grünen. Diese haben mittlerweile aber bekräftigt, dass sie unter Umständen Stuttgart21 gar nicht mehr verhindern können. Für einen Volksentscheid tritt man nun ein. Das Votum der Bürger würde man in jeglicher Hinsicht akzeptieren – auch wenn die Mehrheit sich für die Weiterführung des Baus aussprechen würde. Für einen Volksentscheid tritt auch die SPD ein. Einst Befürworter von Stuttgart21 hat man nun die Rolle rückwärts angekündigt. Oder auch nicht? Es lohnt sich, die Argumentation des Baden-Württembergischen SPD-Vorsitzenden Nils Schmid genau unter die Lupe zu nehmen:

“Uns musste erst klar werden, wie groß der Protest ist”, sagt SPD-Chef Nils Schmid. Und dann schlägt er die bislang abstruseste Volte. Ziel und Zweck des Volksentscheides sei es natürlich nicht, Stuttgart 21 zu kippen. “Wir wollen einfach die Akzeptanz dafür noch verstärken”, sagt Schmid. Es geht also nicht um eine ergebnisoffene Abstimmung. Sondern um die plebiszitäre Absicherung einer Position, mit der die SPD in die Bredouille gekommen ist.” (Quelle: stern.de)

Das heißt im Klartext: Man war schon immer dafür und ist es auch immer noch. Nun möchte man die eigene Position durch einen Volksentscheid absichern lassen. Dabei ist noch nicht einmal sicher, ob die nachträgliche Befragung der Bürger überhaupt rechtlich zulässig – geschweige denn bindend – wäre. Dass dabei indirekt der Eindruck entsteht, dass man eigentlich ein Gegner von Stuttgart21 wäre, nimmt man wohl gelassen in Kauf. Bloß nicht in irgendeiner Form festlegen, scheint hier die Devise zu sein. Aber nützen wird es der SPD im Ländle nicht viel. Man wird sich mit der Rolle des Nebendarstellers zufrieden geben müssen. Die Meinungshoheit besitzen schon CDU und Grüne. Eigentlich hat man eh nur die vage Aussicht, als Juniorpartner künftig am Stuttgarter Regierungstisch zu sitzen – mehr nicht.

Die Situation ist und bleibt verzwickt. Befürworter sehen sich selten dagewesenem Widerstand ausgesetzt. Baut man einfach weiter, so riskiert man wohlmöglich über Jahre andauernde Proteste. Die als Projektgegner wahrgenommenen Parteien (Grüne und SPD) können oder wollen nicht klar Stellung beziehen. Vielleicht liegt ein Kompromissvorschlag darin, dass man eine rechtlich nicht bindende Volksbefragung durchführt. Im Vorhinein müssten sich alle beteiligten Gruppen (Parteien, Deutsche Bahn, Aktionsbündnis) dahingehend erklären, dass sie dieses Votum in jedem Fall akzeptieren würden. Das hat zwar dann nicht mehr viel mit einem klaren Zustandekommen von Gesetzen und Projekten zu tun. Wenn man aber schon ein prinzipiell unsinniges Schlichtungsverfahren in Gang setzt, so kann am Ende nur eine ungewöhnliche Lösung stehen.

23.
Okt

Der Ersatzbundestag

“Das werden wir im Bundesrat ablehnen.” So die Aussage von SPD-Parteichef Sigmar Gabriel zur Neuberechnung der Hartz-IV-Sätze. Um diese soll es konkret jedoch nicht gehen sondern um die Art und Weise, wie die deutschen Parteien den Bundesrat interpretieren. Das Grundgesetz sieht den Bundesrat als Verfassungsorgan und Teil der Gesetzgebung vor, durch den die Bundesländer an dieser mitwirken können. Jedes zustimmungspflichtige Gesetz muss den Bundesrat passieren, um in Kraft treten zu können. Damit steht der Bundesrat in einer Tradition mit der gleichnamigen Institution im Deutschen Kaiserreich sowie dem Reichsrat während der Weimarer Republik. Doch bereits seit vielen Jahren erwecken die Spitzenpolitiker den Eindruck, als wäre der Bundesrat eine Art “Ersatzbundestag”. Hier können die Oppositionsparteien – sofern die Koalition im Bund dort über keine Mehrheit verfügt – das ein oder andere missliebige Gesetz aufschieben oder blockieren. Ehrenwerte Gründe sind nur selten vorhanden. Meist geht es einzig und alleine darum, der Bundesregierung das Regieren unnötig zu erschweren. 2005 führte die schwarz-gelbe Mehrheit im Bundesrat gar dazu, dass wenige Monate nach Rüttgers’ Wahlsieg in Nordrhein-Westfalen Neuwahlen im Bund angesetzt wurden.

Sicher gibt es hin und wieder ausscherende Länder, die nicht nach dem Gusto der Bundespartei entscheiden. Trotzdem ist die Blockade vieler Gesetze zu einer Normalität geworden, wenn sich die Mehrheitsverhältnisse in beiden Kammern unterscheiden. Dies ist insofern bedauerlich, da man somit den Föderalismus untergräbt sowie die eigentliche Aufgabe des Bundesrates ad absurdum führt. Wie man diesem Dilemma entkommen könnte? Im Moment prinzipiell gar nicht. Parteien sind ein Teil unseres Systems, was auch notwendig ist. Mittelfristig sollte man die Gesetzgebung jedoch derart korrigieren, indem man die Kompetenzen der Länder erweitert. Im Gegenzug müssen jene Bereiche, bei denen die Länder über den Bundesrat zustimmen müssen, reduziert werden. Das würde sowohl dem Bund als auch seinen Gliedstaaten sowie dem Föderalismus als Ganzem gut tun.

18.
Okt

Rutscht Europa nach rechts?

Deutschland hat eine schwierige Vergangenheit. Aus diesem Grund werden Debatten über eine mögliche nennenswerte rechte (nicht rechtsextreme) politische Kraft stets kritisch beäugt. Viele Experten schätzen die Chancen einer solchen (neuen) Partei eher gering ein. Als Begründung muss immer wieder Deutschlands Geschichte herhalten. Es mag sein, dass uns diese bisher vor sehr starken rechten Parteien bewahrt hat. Wirklich wissenschaftlich belegt ist dies bisher aber nicht. Vergessen scheint auch, dass selbst die radikale Rechte bei Wahlen erfolgreich angetreten ist. Ende der 60er Jahre verpasste die NPD nur knapp den Einzug in den Bundestag. Die Republikaner konnten Erfolge bei vielen Wahlen vorweisen und waren von 1992 bis 2001 sogar durchgängig im Landtag von Baden-Württemberg vertreten. Die NPD erlebt seit den 90er Jahren eine Art “Revival” und sitzt aktuell im sächsischen Landesparlament. Die zeitweise mit ihr paktierende DVU erzielte hin und wieder ebenso Erfolge bei Landtagswahlen – in West und Ost. Beiden Parteien gemein ist, dass sie in bestimmten Regionen bis zu 20% der Stimmen auf sich vereinen können. Möglicherweise wären gar höhere Wahlergebnisse möglich, wenn sich “die deutsche Rechte” nicht gegenseitig bekämpfen würde. Das scheinen DVU und NPD sogar begriffen zu haben – und planen eine Fusion. Ein Traum für ewig Gestrige – ein Albtraum für alle Anderen.

Auffallend ist, dass die Erfolge sich vornehmlich auf die Ebene der Kommunen und Bundesländer beschränken. Nur die Republikaner konnten bei einer bundesweiten Wahl (Europawahl 1989) die 5%-Hürde überspringen. Bei Bundestagswahlen waren 4,3% der NPD bisher das höchste der Gefühle. “Rechts wählen” ist immer noch eher ekelig oder unfein. Wer identifiziert sich schon gerne mit glatzköpfigen oder randalierenden Neo-Nazis. Durchaus wählbar erscheinen würde jedoch eine Partei, die sich gar nicht “rechts” nennt. Eine konservative Partei, die neben Ausländern, Islam, Zuwanderung und Integration auch ganz “normale” Themen wie Bildung, Steuern oder Europa mit auf der Agenda hat. 20% der Deutschen könnten sich vorstellen, eine solche Partei zu wählen. Wie heißt es so schön, eine konservative Kraft “rechts von CDU/CSU”. Fraglich ist nur, wie weit rechts eine solche Gruppierung liegen würde. Bisher ist auch keine charismatische Persönlichkeit hervorgetreten, die sich dafür hinzugeben bereit ist. Ohne diese wird eine solche Partei aber einen schweren Stand haben. Verbleibt also zur Zeit nur die Möglichkeit, dass sich einige konservative Kräfte aus der dritten und vierten Reihe verbünden. Da aber niemand eine zweitklassige Union braucht und wählt, wäre unter diesen Umständen die Gefahr größer, dass das Programm deutlich “rechter” ausfallen würde. Schließlich braucht man schon ein paar sich von den anderen Parteien unterscheidende Parolen, um mehr als 2-3% bei Wahlen erreichen zu können. Hat man zusätzlich den ein oder anderen begabten Redner an Bord, so könnte am Ende wohl so etwas herauskommen, wie Geert Wilders in den Niederlanden oder Jörg Haider einst in Österreich.

Dabei sind dies nur die bekanntesten Beispiele dafür, dass Europa etwas nach rechts zu tendieren scheint. Rechte und rechtskonservative Kräfte erzielen u.a. Erfolge in Belgien, Ungarn, Frankreich, Schweden oder in der Schweiz. Nicht alle dort antretenden Parteien können in einen Topf geworfen werden. Während die französische “Front National” als rechtsextrem gilt, ist die schweizerische SVP eher dem rechtskonservativem Spektrum zuzuordnen. Die FPÖ in Österreich wird weithin als rechtspopulistisch eingestuft. Ein gewisser Hang zum Rechtsextremismus wird ihr zwar nachgesagt, kann aber so nicht stehen bleiben. Österreich verfügt mit dem BZÖ sogar noch über eine zweite Partei dieser Art. Aktuelle Umfragen in der Alpenrepublik sehen beide Parteien zusammen gar über 30%, wobei die FPÖ als die stärkere Kraft gilt. In den Niederlanden lässt sich die Minderheitsregierung der Christdemokraten und Rechtsliberalen von Geert Wilders rechtspopulistischer PVV dulden. Nicht der erste Akt dieser Art in der jüngeren niederländischen Geschichte. Mit einem ähnlichen Programm konnte auch schon die “Liste Pim Fortuyn” 2002 17% erzielen und sogar Teil der Regierung werden. Im niederländisch-sprachigen Teil Belgiens gilt der Vlaams Belang (früher “Vlaams Blok”) schon seit langem als Teil der politischen Parteienlandschaft. In Schweden konnten die rechtspopulistischen Schweden-Demokraten erstmals mit Abgeordneten in das Parlament einziehen. Gleiches gilt für die rechtsextreme Partei “Jobbik” in Ungarn, die auf Anhieb 17% der Stimmen erzielen konnte. Unter den Jungwählern (18-29 Jahre) liegt der Anteil mit 23% sogar deutlich über dem Durchschnitt. Programmatisch ist diese Partei wohl einer der extremsten nennenswerten politischen Kräfte innerhalb der Europäischen Union. So tritt man u.a. für die Widerherstellung von “Großungarn” ein und propagiert den Kampf gegen „jüdisches Kapital“.

Ob es sich dabei nur um einen vorübergehenden Trend handelt oder nicht – Panikmache sollte nicht angebracht sein. Wir stehen glücklicherweise nicht vor einer “braunen Revolution” in Europa. Die Mehrzahl der genannten Parteien gehört auch gar nicht zum Spektrum der rechtsextremen Kräfte, wie wir sie als NPD oder DVU kennen. Für solche ist schlicht und ergreifend nicht genügend “Sumpf” vorhanden, in dem sie sich suhlen könnten. Dass außerhalb Deutschlands eine gewisse rechte bzw. rechtskonservative Tendenz spürbar ist, kann jedoch nicht geleugnet werden. Die Wahlergebnisse im teils benachbarten Ausland belegen es. Was dies für die deutsche Politik bedeutet? Früher haben SPD und Union sich selbst auferlegt, die Ränder einschließlich des Extremismus auf beiden Seiten einzufangen. Dies hat funktioniert, bis Schröders Politik der “neuen Mitte” und Hartz-I bis -IV die PDS bzw. Linkspartei erstarken ließ. Ob CDU/CSU es schaffen, sich die Konkurrenz von der rechten Seite vom Leib halten können, wird die Zukunft zeigen. Momentan droht keine akute Gefahr. Nicht von gemäßigter und schon gar nicht von rechtsextremer Seite. All zu sicher sein sollte man sich jedoch nicht sein. Ist man sich anscheinend auch nicht, wenn man die Äußerungen von CSU-Chef Horst Seehofer zur Kenntnis nimmt. Sie erscheinen jedoch zu offensichtlich, ungelenk und dilettantisch.

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